Ministerrat beschließt Regierungsentwurf für Doppelhaushalt 2025/2026

Der Ministerrat hat am Dienstag (17. September) den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Der Entwurf umfasst ein Volumen von 136 Milliarden Euro und sieht Mehrausgaben in Höhe von 3,3 Milliarden Euro vor. „Auf die drängenden Aufgaben des Landes gibt dieser Haushaltsentwurf eine Antwort. Ich sehe es als großen Erfolg, einen geeinten Regierungsentwurf unter diesen anspruchsvollen haushalterischen Bedingungen zu beschließen. Wir haben klare Schwerpunkte auf Bildung, innere Sicherheit und Innovation gesetzt. Auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Land werden wir noch einmal aufstocken. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in finanziell so schwierigen Zeiten noch nennenswerte Mittel für die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Wir wollen unsere Kinder besser fördern, und zwar so früh es geht. Dafür schnüren wir ein Bildungspaket. Wir wollen, dass die Menschen im Land sicher leben können. Dafür schnüren wir ein Paket für innere Sicherheit. Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch künftig wirtschaftlich erfolgreich ist, damit wir unseren Wohlstand erhalten können. Dafür investieren wir in Innovationen und Forschung. Das ist alles andere als selbstverständlich. Wir sind an die Schmerzgrenze dessen gegangen, was finanzpolitisch verantwortbar ist. Und wir profitieren auch von einmaligen Effekten wie den zusätzlichen Einnahmen durch den Zensus. Allerdings ist auch weiterhin Vorsicht geboten. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten könnte die Steuerschätzung im Herbst ungünstig ausfallen. Darauf müssen wir vorbereitet sein.“

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesem Entwurf nicht überall Jubel ernten werden. Bei aller Kritik, die in manchen Fällen auch gerechtfertigt sein mag, muss immer bedacht werden: Es ist einfach, Geld zu verteilen. Aber angesichts knapper Kassen zu priorisieren und trotzdem allen berechtigten Anliegen einigermaßen gerecht zu werden, das ist schon eine richtig schwere Aufgabe.“

Insgesamt will das Land knapp zwei Milliarden Euro für politische Schwerpunkte und die Kommunen investieren. Für die frühkindliche Sprachförderung werden beispielsweise rund 200 Millionen Euro bereitgestellt. Zusätzlich fließen weitere 60 Millionen Euro des Bundes in die Sprachförderung. Für das Paket zur inneren Sicherheit stellt das Land ebenfalls rund 200 Millionen Euro bereit. Hier geht es vor allem um die Digitalisierung und Ausstattung der Polizei. Beispiel für den weiteren Schwerpunkt Innovation sind zusätzliche Mittel für die Health and Life Science Alliance der Rhein-Neckar-Region. Dabei geht es um wichtige medizinische Grundlagenforschung, etwa zu Krebserkrankungen. Auch die Innovationsförderung des Landes oder der Neubau eines Hochleistungsrechners an der Universität Stuttgart erhalten mehr Investitionen. Für die Kommunen will das Land zusätzliche Mittel für den Ausbau des Ganztags an Grundschulen und die Krankenhäuser im Land verwenden.

Von den Mehrausgaben in Höhe von 3,3 Milliarden Euro sind nahezu 1,4 Milliarden Euro sogenannte zwangsläufige Mehrausgaben. Das heißt, dass sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Landes oder früherer Beschlüsse der Landesregierung notwendig sind. Beispiele dafür sind die Umsetzung von Bundesgesetzen wie dem Inklusionsgesetz oder dem Bundesteilhabegesetz. Ebenso IT-Kosten der Verwaltung und Kosten für den Maßregelvollzug. Zwangsläufig sind auch Mittel für die Kleinkindbetreuung im kommunalen Finanzausgleich oder Ausgaben für die Erstaufnahmen von Geflüchteten im Land. Rechtlich verpflichtend sind zudem Leistungen des Landes an die Privatschulen.

Die Vorgaben im Rahmen der Schuldenbremse basieren auf der Frühjahrsprognose des Bundes. Dadurch stehen dem Land im Vergleich zum Vorjahr rund 1,2 Milliarden Euro mehr Deckungsmittel zur Verfügung – zum einen durch reduzierte Tilgungsverpflichtungen, zum anderen durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 890 Millionen Euro. Die Höhe der Kreditermächtigungen berechnet sich auf Basis der jeweils aktuellen Wirtschaftsdaten. Darüber hinaus sieht der Entwurf keine neuen Kredite vor.

Eckpunkte des Regierungsentwurfs

  Gesamtvolumen

 

136 Mrd. Euro
  Gesamter Deckungsbedarf 11,9 Mrd. Euro
  Deckungslücke aus der mittelfristigen Finanzplanung 7,28 Mrd. Euro
  Zwangsläufige Mehrausgaben 1,36 Mrd. Euro
  Mehrausgaben für politische Schwerpunkte

und die Kommunen

1,94 Mrd. Euro
  Rücklage für Haushaltsrisiken 846 Mio. Euro
  Vorsorge für Steuermindereinnahmen 520 Mio. Euro
     
  Gesamt Deckungsmittel 11,9 Mrd. Euro
  Deckungsmittel aus der Konjunkturkomponenten

der Schuldenbremse

1,2 Mrd. Euro
  Steuermehreinnahmen 928 Mio. Euro
  Überschuss 2022 4,69 Mrd. Euro
  Überschuss 2023 (Prognose) 1,86 Mrd. Euro
  Auflösung der Inflationsrücklage 600 Mio. Euro
  Reduzierung der Zuführung zum Versorgungsfonds 1 Mrd. Euro
  Dynamisierung der Tilgungsraten der

Corona-Notkredite

210 Mio. Euro
  Konsolidierungen und Einsparungen der Ministerien 1,18 Mrd. Euro
   

 

Weitere Deckungsmittel 201 Mio. Euro

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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