Durchbruch fürs Klima: Erstes Klimaurteil der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung rechtskräftig – Ampel zu sofortigen Maßnahmen im Landnutzungssektor verurteilt

  • Erstmals erreicht ein Umweltverband die gerichtliche Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen im Umfang von mehr als 40 Millionen Tonnen CO2 sind notwendig, zum Beispiel weniger Abholzung in Wäldern und Wiederherstellung von Mooren
  • DUH fordert Regierungsentwurf für konkrete ausreichende Maßnahmen bis 31. Oktober – und wird andernfalls Vollstreckungsverfahren einleiten
  • Eine zweite erfolgreiche Klage der DUH geht in Revision zum Bundesverwaltungsgericht: Ausgerechnet Klimaminister Habeck hat sich hier geweigert, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren

 

Das wegweisende Urteil der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung für mehr Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF) ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte heute, dass das federführende Bundesumweltministerium keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt hat.

Was daraus folgt, ist ein Durchbruch: Im LULUCF-Sektor werden die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen zu praktisch 100 Prozent verfehlt. Im Jahr 2045 soll der Sektor eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern, bereits jetzt und mit den jahresgebundenen Zielen für 2030, 2040 und 2045 soll der Sektor als Senke für unvermeidbare Restemissionen aus anderen Bereichen wie der Zementindustrie dienen. Laut Berechnungen wird er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen. Mit dem heute rechtskräftig gewordenen Urteil verpflichten die Richterinnen und Richter die Bundesregierung, jetzt so weitgehende Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden, dass die Ziele eingehalten werden. Um diesen erheblichen Umfang zu erreichen, sind Maßnahmen notwendig wie deutlich weniger Holzentnahme aus deutschen Wäldern, eine schnellere und umfangreichere Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr und keine weitere Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken. Nach Ansicht der DUH muss die Regierung spätestens bis zum 31. Oktober 2024 die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden. Andernfalls werde man Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, so der Verband.

Es ist das erste Mal, dass ein Umweltverband eine rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen konkreten Klimaschutzmaßnahmen vor einem Verwaltungsgericht erwirken konnte.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die positive Wirkung dieses Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung ist gar nicht zu überschätzen. Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in Land- und Fortwirtschaft endlich mehr für Klimaschutz und Natur zu tun. Überfällig ist ein ambitioniertes neues Waldgesetz, das sich am Ökosystem Wald und nicht einseitig an den Interessen der Forstindustrie orientiert. Hier muss die FDP ihren Widerstand in der Ressortabstimmung aufgeben. In den laufenden Haushaltsverhandlungen müssen die Mittel für die Wiederherstellung von Mooren, Feuchtgebieten und Wäldern aufgestockt statt gekürzt werden. Ohne ein umfassendes Aktionsprogramm für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Klimaanpassung sind die verpflichtenden deutschen Klimaziele nicht einzuhalten. Dass hier und heute gehandelt werden muss, ist auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verdanken. Sie hat Rückgrat bewiesen und auf eine Revision und damit weitere Verzögerung verzichtet.“

Das gilt nicht für ihren Kabinettskollegen Robert Habeck. Ausgerechnet der Klimaschutzminister hat gegen das zweite Urteil, das das OVG Berlin-Brandenburg im Mai gegen die Bundesregierung gefällt hatte, Revision eingelegt. Der Richterspruch besagt, dass die Ampel ihr Klimaschutzprogramm auch für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Sonstiges nachschärfen muss. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren entscheiden. Obwohl das Klimaschutzgesetz mittlerweile geändert wurde, ergibt sich für den Anspruch der DUH auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm nichts anderes. Denn die Bundesregierung wird auch dem geänderten Klimaschutzgesetz nicht gerecht.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Mit der Revision beim Klimaschutzprogramm verweigert ausgerechnet Klimaschutzminister Habeck effektiven Klimaschutz. Er hätte es mit dem Akzeptieren des Urteils in der Hand gehabt, endlich wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland zum Beispiel im Verkehrsbereich durchzusetzen, wie ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt. Doch dieses unverantwortliche Spiel auf Zeit wird ihm auf die Füße fallen, da mit einer Zurückweisung der Revision und damit Rechtswirksamkeit der Gerichtsentscheidung noch vor der Bundestagswahl im September 2025 zu rechnen ist.“

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Die Bundesregierung versagt systematisch beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Im Haushaltsjahr 2025 sind trotz einer historisch niedrigen Sanierungsrate 2,4 Milliarden Euro weniger innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeplant als in diesem Jahr. Zusätzlich verschiebt sich die Auszahlung der Heizungsförderung ein weiteres Mal nach hinten. Unter diesen Bedingungen werden die Menschen nicht dazu befähigt, den Klimaschutz in ihren Gebäuden voranzutreiben und damit von der Wärmewende zu profitieren. Wir lassen die Ampel damit nicht durchkommen und werden sie nun vor dem Bundesverwaltungsgericht zu effektivem Klimaschutz in allen Sektoren zwingen. Denn wir sind nach den Verfahren im Mai sehr optimistisch, dass die Richterinnen und Richter dort zum selben Schluss kommen.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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