Land fördert acht weitere Quartiers-Projekte

Das Land fördert Quartiers-Projekte in acht weiteren Kommunen mit mehr als 600.000 Euro. Die Projekte tragen vorbildlich zur alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung bei.

Mit mehr als 660.000 Euro unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Quartiersentwicklung in acht weiteren Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-Württemberg. Das hat Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am 29. August 2024 in Stuttgart bekannt gegeben. Von der Unterstützung profitieren Projekte im Landkreis Heidenheim, in Lörrach, in Stuttgart, in Trochtelfingen, in Rottenburg am Neckar und in Schorndorf.

„Begegnung, Teilhabe und das nachbarschaftliche Miteinander sind gerade in der heutigen unruhigen Zeit ganz besonders wichtig“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig. „Die geförderten Projekte nehmen sich genau diesen Zielen an und tragen somit vorbildlich zur alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung bei. Nur gemeinsam ist es uns möglich, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und jeder und jedem Einzelnen ein Leben in gegenseitiger Verantwortung, Unterstützung und Mitbestimmung zu sichern.“

„Quartiersimpulse“ – nachhaltige Quartiersentwicklung seit 2019

„Quartiersimpulse“ fördert nachhaltige Quartiersentwicklung und bietet finanzielle Unterstützung für Projekte von Kommunen und der Zivilgesellschaft, die auf die Bedarfe der Bewohnenden abgestimmt sind. Durch die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt durch die Schaffung von Begegnungsorten stärken, wirkt das Förderprogramm zudem der Einsamkeit entgegen und fördert ein generationenübergreifendes Miteinander.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei Kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.

 

PM Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/174988/

Schreibe einen Kommentar