2023 wurden im Regierungsbezirk insgesamt 29 neue Stiftungen anerkannt, darunter auch drei Verbrauchsstiftungen. Stiftungen unterstützen die unterschiedlichsten Zwecke finanziell und orientieren sich dabei nicht primär an unmittelbar messbarem, finanziellen Gewinn. Die letztjährige Stiftungsstatistik zeigt: Am 31. Dezember 2023 existierten unter der Aufsicht des Regierungspräsidium Stuttgart als Stiftungsbehörde 1.446 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie 19 Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Das Jahr 2023 bedeutete für das Stiftungswesen vor allem die Bewältigung der am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform. Durch die dadurch angestrebte Vereinheitlichung des Stiftungsrechts erhofft sich Regierungspräsidentin Susanne Bay sowohl für bestehende Stiftungen als auch für neue potentielle Stifterinnen und Stifter eine spürbare Erleichterung: „Bis jetzt war das Stiftungsrecht durch eine kleinteilige Zersplitterung in unterschiedliche Landesgesetze, Bundesrecht und Rechtsprechung geprägt. Diese Hürde ist nun weggefallen. Gerade im gemeinnützigen Bereich kommt Stiftungen eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu, da sie finanzielle Unterstützung jenseits einer Kosten-Nutzen-Rechnung ermöglichen.“
Erste Ergebnisse der Stiftungsrechtsreform scheinen sich bereits abzuzeichnen. So wurde beispielsweise die sogenannte „Verbrauchsstiftung“ nun endlich gesetzlich verankert, woraufhin in der zweiten Jahreshälfte 2023 bereits drei dieser besonders flexiblen Stiftungsformen durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt wurden. Im Gegensatz zu den „normalen“ Stiftungen, die an die Erhaltung ihres Grundstockvermögens gebunden sind, dürfen Verbrauchsstiftungen ihr gesamtes Stiftungsvermögen über einen fest definierten Zeitraum zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks verwenden.
Ende 2023 verfügen die beim Regierungspräsidium Stuttgart geführten Stiftungen über ein Vermögen von etwa 6,88 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Schwelle von 7 Milliarden Euro bereits Ende des Jahres 2024 überschritten wird.
Die Aufgaben der im Regierungsbezirk tätigen Stiftungen sind vielfältig und die einzelnen Stiftungen verfolgen zumeist mehrere Stiftungszwecke. Auf die gemeinnützigen Stiftungen fällt ein Vermögen von knapp über 5 Milliarden Euro. Diese Stiftungen verfolgen und fördern verschiedene gemeinnützige Zwecke, über die Förderung der Altenhilfe bis zur Förderung der Wissenschaft und Technik. Sie unterstützen die Förderung sozialer Aufgaben dabei entweder unmittelbar selbst oder mittelbar als Förderstiftung durch die ideelle und finanzielle Unterstützung anderer gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen.
Die Verteilung der Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart sowie der im Jahr 2023 anerkannten Stiftungen in den einzelnen Landkreisen können der Stiftungsstatistik in der Anlage entnommen werden. Eine namentliche Auflistung der bzw. Nennung von einzelnen Stiftungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Hintergrundinformationen:
Interessierte potenzielle Stifterinnen und Stifter können sich auf der Internetseite der Regierungspräsidien in Baden Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de beziehungsweise im Themenportal Stiftungen über die Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung informieren. Dort können auch Muster – beispielsweise zur Stiftungssatzung – heruntergeladen werden. Außerdem finden Interessierte dort eine umfangreiche Fragen- und Antworten-Liste (FAQ-Liste).
Die Mitarbeitenden der Stiftungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart stehen potenziellen Stifterinnen und Stifter gerne für Fragen rund um das Stiftungsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Einen Überblick über die bei der Stiftungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart geführten Stiftungen und deren Arbeit bietet das Online-Stiftungsverzeichnis.
2024-08-06 Stiftungsstatistik 2023_ANLAGE
PM Regierungspräsidium Stuttgart