Prüfung der Kommunalwahl weitestgehend abgeschlossen

Die Prüfung der Kommunalwahlen vom Sonntag, 9. Juni 2024, im Regierungsbezirk Stuttgart ist weitestgehend beendet. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) konnte bereits bei 35 Großen Kreisstädten sowie deren Ortschaften, zehn Landkreisen, den zwei Stadtkreisen Stuttgart und Heilbronn und der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart die Wahlen für gültig erklären. Offen sind aufgrund von Wahleinsprüchen noch die Wahlprüfungen der Gemeinderatswahl in Waiblingen, Böblingen, der Kreistagswahl des Rems-Murr-Kreises sowie fünf Ortschaftsratswahlen in Crailsheim. Insgesamt gingen im Stuttgarter Regierungsbezirk 52 Wahleinsprüche ein, wovon bereits 42 Verfahren abgeschlossen sind.

Das Regierungspräsidium Stuttgart konnte die offenen Wahleinsprüche bei den zuvor genannten Wahlen noch nicht vollständig abschließen, da hierfür eine umfangreiche Prüfung und Anhörung erforderlich ist. Nach Eingang von Einsprüchen und einer ersten rechtlichen Bewertung hört das RPS die Einsprechenden an. Im Anschluss daran ergeht eine entsprechende Entscheidung. Dabei geht das RPS nach der gesetzlich geregelten Verfahrensweise (Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg) vor. Das RPS geht davon aus, dass die Prüfung bis voraussichtlich Mitte August abgeschlossen sein wird.

Die Gemeinderatswahl der Stadt Crailsheim musste das RPS bereits für ungültig erklären. Dies wurde der Stadt Crailsheim gestern (25. Juli 2024) mitgeteilt. Aufgrund der Ungültigkeits-Erklärung dieser Wahl, muss eine Wiederholungswahl stattfinden. Diese muss gemäß § 34 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg das zuständige Organ – hier der Gemeinderat – unverzüglich anordnen. Die in Crailsheim geregelte Unechte Teilortswahl entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, da einzelne Teilorte bei der Gemeinderatswahl unter- oder überrepräsentiert wurden.

Tausende Stimmzettel und Wahlunterlagen wurden geprüft

Unabhängig von den Einsprüchen wurde auch geprüft, ob die Wahlen im Stuttgarter Regierungsbezirk formal korrekt verlaufen und somit gültig sind. Große Mengen an Unterlagen mit Stimmzetteln wurden hierzu beim RPS angeliefert. Um die Mammutaufgabe zu bewältigen, hatte die Behörde ein 22-köpfiges Wahlprüfungsteam zusammengestellt.

Das RPS stellte bei der fünfwöchigen Prüfung tausender Stimmzettel und Wahlunterlagen einzelne formale Fehler fest, die jedoch, abgesehen von den noch nicht abgeschlossenen Prüfungen, keinen Einfluss auf das jeweilige Wahlergebnis hatten. Die Kommunalverwaltungen wurden bei festgestellten formalen Fehlern individuell angesprochen und die künftige Handhabung abgestimmt.

Das RPS bedankt sich bei den Kommunalverwaltungen und ihren zahlreichen ehrenamtlich helfenden Bürgerinnen und Bürgern für ihren Einsatz bei der Kommunalwahl 2024.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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