Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg startet einen landesweiten Dialog zur Definition der Etappen für die langfristige Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs.
„Den Zugverkehr leistungsfähig und zuverlässig auszubauen, ist ein wesentlicher Bestandteil für den Klimaschutz. Das Ziel ist, dass in Ballungsräumen alle 15 Minuten und in den ländlichen Regionen alle 30 Minuten Bus oder Bahn fahren. Dahin geht es aber nur Schritt für Schritt. Deshalb definieren wir gemeinsam mit zahlreichen Fachleuten jetzt die Etappen dahin“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.
Gemeinsam mit Schlüsselakteuren gestaltet das Ministerium den sogenannten Zukunftsfahrplan, der Angebots- und Qualitätsstandards für die nächsten Jahre definiert. Der ergebnisorientierte Planungsansatz ermöglicht es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) fit für kommende Herausforderungen zu machen und schrittweise die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen im Land immer besser zu erfüllen.
Das Projekt startet in nicht einfachen Zeiten für den öffentlichen Verkehr: „Aktuell stehen wir im Zugverkehr auch in Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen: Qualitätsmängel, Ausfälle und Pünktlichkeitsprobleme beeinträchtigen den Alltag der Fahrgäste. Wenn wir aber jetzt vorausschauend planen, wissen wir, was wir wann brauchen für die nächsten Ausbauziele“, so Hermann. Der Minister betonte, dass nach dem Ende des großen Verkehrsvertrages 2016 bereits heute rund 31 Prozent mehr Kilometer auf den Strecken in Baden-Württemberg gefahren werden. Planerische Grundlage für diesen deutlichen Angebotszuwachs der letzten Jahre war das Zielkonzept 2025 für den SPNV, welches mit dem Zukunftsfahrplan nun fortgeschrieben werden wird.
Am Montag, 22. Juli 2024, startet die Konzeptphase mit einer Auftaktveranstaltung in der Landeshauptstadt. Anschließend geht es in die verschiedenen Regionen im Land, um Anforderungen wie Taktung, Infrastruktur, Fahrzeuge, Kapazität und Fahrgastinformationen frühzeitig zu entwickeln und festzulegen. Der Zukunftsfahrplan steht für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Angebot von Morgen.
Dichterer Takt und bessere Qualität
Der 15-Minuten-Takt zur Anbindung aller Orte in Ballungsräumen und ein 30-Minuten-Takt in ländlichen Räumen wird als konzeptionelles Ziel verfolgt. Dabei werden in der Planung die verschiedenen Verkehrsträger berücksichtigt. „Wir brauchen eine durchgängige und zuverlässige Erreichbarkeit von früh morgens bis spät abends, in der Stadt und auf dem Land“, so Hermann. Während ein Bus vergleichsweise schnell eingesetzt werden kann, setzt die Umsetzung der Mobilitätsgarantie für die Bürgerinnen und Bürger auf der Schiene umfangreiche und langfristige Investitionen voraus. „Diese müssen frühzeitig definiert und geplant werden“, so Hermann.
Neben der Mobilitätsgarantie werden im Zukunftsfahrplan Qualitätsstandards für den landesbestellten SPNV festgelegt. Diese betreffen beispielsweise die Sitzplatzkapazitäten, Ausstattung und Sauberkeit in den Zügen, die Bereitstellung digitaler Informationen für die Fahrgäste sowie verbesserte Anschlusssicherung zwischen Bahn und Bus.
Langfristige Umsetzung in Etappen
Der Zukunftsfahrplan entsteht nach dem Prinzip der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung. Anhand der festgelegten Angebotsziele werden die bestehende Schieneninfrastruktur im Land und vorhandene Engpässe analysiert, und es wird eine konkrete Infrastrukturbedarfsliste erarbeitet.
Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen. Der Ausbaupfad ist abhängig von der finanziellen Ausstattung der Regionalisierungmittel des Landes. In den ersten Etappen bis 2028 und 2034 gehen bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen der Schieneninfrastruktur in Betrieb. Wir wollen den Menschen auch diese konkreten Verbesserungen des Angebots aufzeigen. Diese werden im Zukunftsfahrplan antizipiert und berücksichtigt.
Der Zukunftsfahrplan entsteht unter umfassender Einbindung der Fachöffentlichkeit, Fahrgastverbänden und weiteren Interessensvertretungen. Nach der Auftaktveranstaltung am 22. Juli 2024 wird der Dialog in vier Regionalforen, angelehnt an die vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, im Herbst 2024 fortgeführt.
Die interessierte Öffentlichkeit wird über die Konzepterstellung kontinuierlich auf der Online-Plattform informiert.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg