Landesregierung muss Flächenschutz endlich umsetzen

„Es ist gut, dass sich Minister Peter Hauk um die landwirtschaftlichen Böden und den Flächenverbrauch im Land Sorgen macht. Er konstatiert zurecht, dass die bisherigen Maßnahmen und Regelungen des Landes und des Bundes nur begrenzt wirksam sind und der Flächenverbrauch gerade bei landwirtschaftlichen Flächen seit vielen Jahren wieder steil bergauf geht. Es wäre daher gut, wenn sich der Minister bei seiner eigenen CDU-Fraktion dafür einsetzen würde, dass die Vorschläge aus dem gemeinsamen Volksantrag der Bauern- und Naturschutzverbände gegen den zu hohen Flächenverbrauch im Land aufgegriffen werden“, sagt Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des LNV Baden-Württemberg.

Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ergänzt: „Wenn es Minister Hauk mit dem Flächenschutz wirklich ernst ist, sollte er in seiner Funktion als Agrarminister nicht immer wieder gegen Naturschutz und Erneuerbare Energien ätzen, sondern darauf hinwirken, dass sich die CDU-Fraktion beim Landesplanungsgesetz endlich bewegt und sich nicht länger gegen die Aufnahme eines konkreten Flächensparziels in das neue Landesplanungsgesetz sperrt. Hier liegt derzeit nämlich der Hund begraben.“

Hintergrund:

In den kommenden Tagen und Wochen wird im Landtag über den Volksantrag „Ländle leben lassen“ debattiert. Die zentrale Forderung des Volksantrags ist, verbindliche Obergrenzen für den durch Bebauungspläne ausgelösten Flächenverbrauch im Landesplanungsgesetz festzuschreiben. Gemäß dem Koalitionsvertrag der Landesregierung geht es um eine Reduzierung zunächst auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null.

Seit Monaten liegt die Novelle des Landesplanungsgesetzes jedoch auf Eis, da sich die Koalitionspartner trotz Koalitionsvertrag nicht einig sind. Eine konkrete Forderung des Bündnisses „Ländle leben lassen“ lautet, das von der Regierungskoalition beschlossene Flächensparziel als „Ziel“ und nicht als „Grundsatz“ der Raumplanung im neuen Landesplanungsgesetz festzusetzen. Ziele müssen umgesetzt werden, über Grundsätze kann man sich in der Abwägung hinwegsetzen. Daneben enthält der Volksantrag eine Reihe von weiteren Forderungen, wie „Gewerbeflächenpools“ und den besonderen Schutz fruchtbarer Böden. Der Ausbau von Photovoltaik sollte bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen, wie Parkplätzen und großflächigen Flachdächern, erfolgen.

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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