Deutsche Umwelthilfe kritisiert Novelle des Straßenverkehrsgesetzes als vertane Chance und kündigt Rechtsgutachten zur Unterstützung der Kommunen an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes eine vertane Chance für die Mobilitätswende. Um die wenigen neuen Möglichkeiten für Kommunen zu untersuchen und Rechtssicherheit für ihr Handeln zu schaffen, kündigt die DUH ein Rechtsgutachten an.

Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Nach monatelangem Warten hat sich an der Reform des Straßenverkehrsgesetzes faktisch nichts geändert. Den Durchbruch für die Verkehrswende, den nicht nur wir, sondern auch über 1.000 Kommunen gefordert haben, hat Verkehrsminister Wissing verhindert. Ein echter Paradigmenwechsel hin zu Klimaschutz und lebenswerten Städten bleibt aus: Weder steht im Gesetz die Vision Zero noch werden gesetzliche Grundlagen für die digitale Parkraumkontrolle sowie eine soziale Staffelung der Parkgebühren geschaffen. Die von uns geforderte Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 innerorts fehlt. Dabei könnten dadurch einfach Menschenleben gerettet und Kommunen lebenswerter gemacht werden. Umso mehr wollen wir Kommunen dabei unterstützen, die wenigen neuen Möglichkeiten rechtssicher auszuschöpfen. Hierfür werden wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen, sobald die neue Straßenverkehrsordnung verabschiedet ist. Diese muss noch vor der Sommerpause kommen.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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