Baden-Württemberg baut seine bundesweite Vorreiterposition im Bereich Innovation und Digitalisierung in der Langzeitpflege weiter aus. Das Kabinett hat am Dienstag (7. Mai) über mehrere Maßnahmen beraten, mit denen die Digitalisierung und Personalgewinnung in der Langzeitpflege im Land weiter gestärkt werden soll. So gab der Ministerrat grünes Licht dafür, dass über 1,7 Millionen Euro Fördermittel in Projekte zur Weiterentwicklung von Televisiten in Pflegeeinrichtungen fließen. Weitere Themen waren die Modernisierung der Pflegehilfe-Ausbildung sowie ein Bericht des Gesundheitsministers über den Stand der Bemühungen um eine Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene.
„Die Pflegebranche steht unmittelbar vor der digitalen Revolution. Bereits jetzt ist die Digitalisierung in der Langzeitpflege längst nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Und sie birgt nicht nur erhebliches weiteres Potenzial für eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung, sondern dient auch der Entlastung des Pflegepersonals – sei es durch sprachgestützte Dokumentation, innovative Sozialroboter oder Televisiten in Pflegeeinrichtungen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Gute Pflege braucht persönliche menschliche Zuwendung. Im Fokus muss dabei immer die Zufriedenheit der Menschen stehen. Angesichts immer knapper werdender Personalressourcen ist gerade deshalb mehr digitale Unterstützung erforderlich, um den Pflegekräften einen noch gezielteren Einsatz zu ermöglichen. Indem wir unsere Strategie zur Digitalisierung in Medizin und Pflege ausbauen und vorantreiben, wollen wir unsere bundesweite Vorreiterrolle weiter stärken“, so Kretschmann.
PflegeDigital@BW als landesweite Anlauf- und Beratungsstelle
„Das Land unterstützt diese innovativen Entwicklungen vor allem durch das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung (PflegeDigital@BW). PflegeDigital@BW steht allen Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg als landesweite Anlauf- und Beratungsstelle bei Fragen zur Digitalisierung und zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Gerade vor wenigen Tagen habe das Land sein Transfermobil offiziell eingeweiht – ein mit digitalen Tools und Anwendungen bestücktes Fahrzeug, mit dem Expertinnen und Experten die Pflegeeinrichtungen direkt vor Ort besuchen und verschiedene Angebote wie etwa Innovationen für die Pflege von Menschen mit Demenz oder den sozialen Roboter Navel vorstellen. „Digitalisierung kann so hautnah getestet werden,“ so der Minister.
Laut Lucha tragen digitale Innovationen wie die Telematikinfrastruktur (TI) auch dazu bei, die Kommunikation und Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten im Pflege- und Gesundheitswesen zu verbessern. Durch die Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Ärzteschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren können Informationen in Echtzeit ausgetauscht und die Zusammenarbeit zum Wohle von Menschen mit Pflegebedarf gestärkt werden. Ab Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, an die TI angebunden zu sein.
„Angesichts des Fachkräftemangels sowohl in der Pflege als auch in der Ärzteschaft werden Televisiten in der Zukunft von hoher Relevanz sein“, betonte Lucha. „Die aktuellen Projektförderungen des Landes, dem das Kabinett heute zugestimmt hat, sollen Televisiten nachhaltig weiterentwickeln. Im besten Fall dienen die Erkenntnisse dieser Förderrunde dazu, Televisiten in die Regelversorgung zu übernehmen“, so der Gesundheitsminister.
Pflegehilfe-Ausbildung wird attraktiver gestaltet
„Auch die Ausbildung in der Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und damit für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung“, betonte Minister Lucha weiter. „Nachdem die Fachkräfteausbildung in der Pflege des Bundes generalistisch ausgerichtet ist, haben Sozial- und Kultusministerium dem Ministerrat heute eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für eine generalistische Pflegehilfe des Landes vorgestellt.“ Mit der neuen Verordnung können die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ebenfalls als generalistische Helferausbildung absolviert werden. Die Pflegeschulen erhalten somit eine modernisierte Grundlage für die Ausbildung in diesem wichtigen Tätigkeitsfeld. Es wird ein einheitliches Berufsbild geschaffen, das zur Beschäftigung in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanten Diensten befähigt. „Damit machen wir das Berufsbild attraktiver und moderner und fördern die Durchlässigkeit zwischen den beiden Ausbildungen. Auch die Ausbildung mit intensiver Deutschförderung setzen wir in diesem Zusammenhang fort und zielen damit vor allem auf viele zugewanderte Menschen“, so der Minister.
Strukturreformen bei der Pflegeversicherung überfällig
„Zu einer innovativen, zukunftsfesten Pflege gehören neben den digitalen Prozessen und motivierten Fachkräften dringend überfällige Strukturveränderungen bei der Pflegeversicherung. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bund endlich den Vorschlag zum so genannten ,stambulanten‘ Ansatz aus Baden-Württemberg, für den ich mich seit langem einsetze, aufgreifen will und dieses Jahr in einem Gesetzgebungsverfahren umsetzen möchte“, so Lucha. Der Ansatz verknüpft stationäre Versorgung mit selbstbestimmten ambulanten Wahlleistungen und ermöglicht u. a. finanzielle Entlastung, indem sich Angehörige in die Versorgung einbringen. „Ich werde mich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Regelungen auch praxistauglich ausgestaltet werden. Wenn der Bund aber sinnvolle Vorgaben macht wie z. B. das Tariftreuegesetz für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte der Langzeitpflege, aber gleichzeitig die Leistungen für die Pflegebedürftigen durch die Pflegeversicherung nicht anpasst und die Babyboomer-Generation nicht im Blick hat, sind steigende Eigenanteile die logische Folge“, kritisierte der Minister. „Ich setze mich daher weiter dafür ein, den ,Sockel-Spitze-Tausch‘ in der Finanzierung der Pflegeleistungen umzusetzen, damit die Mehrausgaben nicht mehr automatisch zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gehen. Künftig sollte es so sein, dass die Pflegebedürftigen einen festen Sockel zahlen und alle weiteren pflegebedingten Kosten dann die Pflegekasse bezahlt.“ Auch kämen der Ausbau der Kurzzeitpflege, Tagespflege und ambulant betreuter Wohngemeinschaften unter den bundesrechtlichen Finanzierungsbedingungen nur zögerlich voran. Es bedürfe daher einer umfassenden Finanzreform der Pflegeversicherung, mit der die versicherungsfremden Leistungen endlich mit Steuermitteln finanziert werden. Der Bund sei hier in der Verantwortung, sagte Lucha abschließend.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg