Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament zur „Green Claims Directive“. Die geplante Richtlinie legt einen klaren Rahmen fest, wie Unternehmen die Umweltvorteile ihrer Produkte zukünftig belegen müssen. So sollen laut dem Vorhaben Umweltlabel, die nicht auf einem zertifizierten Prüfsystem basieren, nicht mehr erlaubt sein. Darüber hinaus müssen Versprechen über in der Zukunft in Aussicht gestellte Umweltleistungen von den Unternehmen schlüssig nachgewiesen werden.
Dies kommentiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament zur ‚Green Claims Directive‘ ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Greenwashing von Unternehmen. Das Parlament hat sich mehrheitlich für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Es schiebt unzureichend begründeter Werbung mit vermeintlichen Umweltvorteilen und substanzlosen Labels einen Riegel vor. Auch die heute beschlossenen, strengeren Vorschriften für Werbung mit in der Zukunft liegenden Umweltversprechen sind überfällig. Unternehmen wie TUI verschaffen sich mit Werbeaussagen wie etwa ‚Netto Null bis 2050‘ schon heute ein positives Image, müssen aber derzeit nicht glaubhaft nachweisen, ob dieses Ziel ernsthaft erreicht wird. Als kritischsten Punkt bewerten wir, dass das Parlament die geplante Vorab-Verifizierung von Umweltaussagen in der Richtlinie abgeschwächt hat. Hier muss Justizminister Buschmann im EU-Rat gegensteuern. Umweltaussagen müssen selbstverständlich noch vor ihrer Veröffentlichung zweifelsfrei nachgewiesen werden.“
Hintergrund:
Verbraucherinnen und Verbraucher achten zunehmend auf die Umweltauswirkungen ihres Konsums. Unternehmen haben dieses Bewusstsein erkannt, was sich inzwischen in 80 Prozent der EU-Werbung mit mindestens einer Umweltaussage widerspiegelt. Jedoch sind über die Hälfte von Umweltaussagen unzureichend begründet. Eine Regulierung ist daher längst überfällig.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)