Baden-Württemberg ruft zusammen mit anderen Ländern zum Bundesschienenwegeausbaugesetz den Vermittlungsausschuss an.
Die Fahrgäste, der Güterverkehr und die Länder dürfen nach den Worten von Landesverkehrsminister Winfried Hermann nicht die Leidtragenden der verfehlten Bahnpolitik des Bundes sein.
Mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz soll das Schienennetz in Deutschland umfassend modernisiert werden. „Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich, denn die Sanierung und Modernisierung der Bahninfrastruktur ist überfällig. Allerdings ist das vom Bund vorgelegte Gesetz nicht zustimmungsfähig, denn es verletzt und missachtet die Anliegen der Länder, der Fahrgäste und des Güterverkehrs“, sagte Minister Hermann am Mittwoch nach der Sitzung des Verkehrsausschusses der Länderkammer.
Drei gravierende Mängel seien zu korrigieren: „Erstens dürfen die Kosten der Digitalisierung, die auch in den Fahrzeugen anfallen, nicht bei den Ländern abgeladen werden. Zweitens müssen die in der Bahnreform vergessenen Bahnhöfe endlich als Teil der Infrastruktur begriffen und modernisiert werden. Und drittens können die riesigen Kosten für den Schienenersatzverkehr mit Bussen bei den mehrmonatigen Vollsperrungen viel befahrener Bahnstrecken nicht den Ländern zugemutet werden. Die Bundesregierung hat eine Generalsanierung für die sogenannten Hochleistungskorridore im Schienennetz beschlossen. Für die Sperrungen der DB-Strecken müssen leistungsfähige und zuverlässige Ersatzverkehre mit eng getakteten Buslinien und weiträumige Umleitungsverkehre für den Gütertransport organisiert werden. Die Kosten dafür darf der Bund nicht bei der Wirtschaft, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Ländern abladen. Deshalb will die Mehrheit der Länder auch für entsprechende Änderungen des am 22. Februar 2024 vom Bundestag beschlossenen Schienenwegeausbaugesetzes sorgen.“
Der Bundesrat und auch die Branche habe seit Beginn des Gesetzgebungs-verfahrens eine Regelung für die Schienenersatzverkehre und die Umleitungs-verkehre gefordert. Der Bund als für die DB-Strecken kraft Verfassung zuständige Finanzierungs- und Verantwortungsebene hat die Vorschläge des Bundesrates für entsprechende Regelungen jedoch nicht aufgegriffen. Daher habe der Verkehrsausschuss der Länderkammer am Mittwoch auf Antrag von Baden-Württemberg dafür votiert, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, um diese und andere dringend notwendige Verbesserungen im Gesetz zu ermöglichen. Die finale Abstimmung über das Gesetz wird voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2024 erfolgen.
Minister Hermann fügte hinzu: „Das in vielen Bereichen marode Schienennetz des Bundes sorgt für nicht hinnehmbare Ausfälle und Verspätungen im Schienenverkehr. Es muss dringend saniert werden, sonst schaffen wir die Klimaziele im Verkehrssektor nicht. Es ist erfreulich, dass der Bund diese von ihm in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigte Aufgabe endlich angeht. Dann muss er aber auch alle damit verbundenen Kosten tragen.“
Der Verkehrsausschuss sah aber noch weiteren Änderungsbedarf und fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Vermittlungsverfahren. „Es reicht nicht, nur die Strecken zu sanieren. Wir brauchen auch attraktive Bahnhöfe, moderne digitale Signaltechnik entlang der Strecke und in den Zügen sowie klare Spielregeln für die Bahn, damit ein solcher Sanierungsstau nicht noch einmal passiert,“ erläuterte Minister Hermann. Auch hierzu habe der Bundesrat sehr umfassende Vorschläge gemacht, die seitens des Bundes nicht aufgegriffen wurden. Im Zuge der Gründung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, der DB InfraGO AG, zum Jahreswechsel seien die Fehler im System Schiene nicht ausreichend angegangen worden.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg