- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Bundesregierung in wegweisenden Urteilen zu Klimaschutzsofortprogrammen für Verkehr und Gebäude verurteilt
- DUH: „Egal wie hartnäckig die Bundesregierung sich weigert und verzögert, wir werden sie auf dem Rechtsweg zu effektivem Klimaschutz zwingen.“
- Revision schützt nicht vor Pflichten: Bundesregierung muss nach Veröffentlichungen der Emissionsdaten auch 2024 Klimaschutzsofortprogramme beschließen
- Druck auf Ampel-Koalition wächst: Weitere Klimaklagen der DUH werden im Mai vor dem OVG Berlin-Brandenburg verhandelt
In drei Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Bundesregierung im November 2023 zu sofort wirksamen Klimaschutzprogrammen in den Sektoren Verkehr und Gebäude verurteilt. Gegen diese wegweisenden Klimaschutzurteile hat die Bundesregierung nun Revision eingelegt. Die DUH verurteilt diesen Schritt scharf als „unverantwortliches und skandalöses Verhalten“, mit dem die Ampel-Koalition ihre Wahlversprechen bricht, weiterhin geltendes Recht missachtet und die Klimakrise anheizt.
Gleichzeitig blickt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation optimistisch auf die weiteren Verfahren. Man werde diese Regierung auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zu effektivem Klimaschutz zwingen, so die DUH. Im Mai stehen drei neue Klimaklagen auf ausreichende Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 vor dem OVG Berlin-Brandenburg zur Verhandlung an. Zudem schützt die Revision die Bundesregierung nicht vor ihren aktuellen Pflichten: Wenn im März die Emissionsdaten für das vergangene Jahr bekanntgegeben werden, muss die Regierung neue Klimaschutzsofortprogramme verabschieden und umsetzen für alle Sektoren, die ihre gesetzlich festgelegten Grenzen nicht einhalten. Aufgrund bislang ermittelter Daten ist davon auszugehen, dass dies erneut für Verkehr und Gebäude geschehen muss.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Revision gegen die glasklaren Klimaschutzurteile ist unverantwortlich und skandalös. Die Minister Geywitz, Habeck und Wissing wollen sich ihrer Pflicht entziehen. Das ist ein Schlag in die Magengrube derjenigen, die den Wahlversprechen des selbsternannten Klimakanzlers und der Grünen geglaubt haben. Doch wir werden die Ampel damit nicht durchkommen lassen. So oder so werden wir sie mit unseren Klimaklagen dazu zwingen, endlich ausreichende und gleichzeitig soziale Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen: Unterstützung für die Menschen in Deutschland, damit sie ihre Bestandsgebäude werterhaltend und klimasicher sanieren können, eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen und Vorgaben für einen klimazielkompatiblen Neubau, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung brüskiert hunderttausende Kinder und junge Menschen, die unter der letzten Merkel-Kanzlerschaft das Klimaschutzgesetz erstritten haben. Insbesondere die Weigerung von Porsche-Minister Volker Wissing, die ihm vom Umweltbundesamt und der Deutschen Umwelthilfe aufgezeigten Maßnahmen zur Einsparung von 200 Millionen Tonnen CO2 umzusetzen und nun im dritten Jahr Recht und Gesetz zu brechen, bringt ihm maximal ein Jahr Aufschub. Die nun eingelegte Revision ist nichts anderes als ein Spiel auf Zeit, in der Hoffnung, dass der Bundestag das Klimaschutzgesetz noch rechtzeitig entkernt und den Autominister aus der Verantwortung zieht. Ich bin hoffnungsfroh, dass diese nachträgliche Schleifung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag scheitert und die Sektorziele auch weiter scharfgestellt bleiben. Ich erwarte nun eine Zurückweisung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht noch vor der Bundestagswahl. Damit bliebe Wissing als wichtigste Maßnahme nur ein Tempolimit 100/80/30, mit dem allein pro Jahr über 11 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden können.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)