Zur aktuellen Entwicklung im Streit um den Rundholzverkauf zwischen Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt (siehe untenstehende heutige Meldung aus dem MLR) erklärt Harald Ebner, Fachpolitiker der Grünen Bundestagsfraktion für den Bereich Forst und Wald:
Es ist erfreulich, dass das Bundeskartellamt auf eine Sofortvollziehung seiner Verfügung verzichtet. Doch eine echte Lösung steht weiterhin aus, denn Dauer und Ausgang des Hauptverfahrens bleiben ungewiss.
Die Bundesregierung könnte durch eine einfache Änderung des Waldgesetzes endlich Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass försterliche Tätigkeiten wie die Baummarkierung als waldbauliche Maßnahmen zu werten und eben nicht Teil der Holzvermarktung sind. Doch wie die Antwort auf meine Schriftliche Frage (im Anhang) zeigt, verschleppt die Bundesregierung den seit Dezember vorliegenden Gesetzentwurf und lässt die betroffenen Bundesländer weiterhin im Stich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Prüfung kartellrechtlicher Fragen mehr als acht Monate dauert und immer noch kein Ende der Ressortabstimmung in Sicht ist, wenn die Bundesregierung behauptet, „mit Nachdruck“ daran zu arbeiten. Das Gesetz wird jetzt und nicht am St. Nimmerleinstag gebraucht!
Denn das Bundeskartellamt sieht den Wald nach wie vor als reines Holzlager und ignoriert komplett die vielfältigen Waldfunktionen für das Gemeinwohl. Auch anderen Bundesländern drohen ähnliche Gerichtsauseinandersetzungen und eine Zerschlagung ihrer bewährten forstwirtschaftlichen Strukturen.
PM