Mit der Unterstützung durch das Land können weitere angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ausgebildet werden. Das Land wird damit seinem Versprechen gerecht, sich für eine gute medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu rüsten.
Mit bis zu insgesamt 648.000 Euro finanziert das Land Baden-Württemberg die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Damit können bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildung finanziert werden. Die Finanzierung beginnt im Januar 2024 und läuft bis Ende 2025.
„Die Unterstützung der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen liegt mir besonders am Herzen. Mit der Finanzierung durch das Land in Höhe von 648.000 Euro können nun weitere angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ausgebildet werden, was aufgrund des aktuell bestehenden rechtlichen Kontingents nicht möglich wäre. Damit kommt die Gesundheitspolitik ihrem politischen Auftrag nach, die ärztliche Selbstverwaltung bei ihrem Sicherstellungsauftrag zu unterstützen“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha.
Ausweitung der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Weiterbildungsförderung
Das Land wird damit seinem Versprechen gerecht, sich für eine gute medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu rüsten. Dieses Versprechen gab Minister Lucha am 25. Juli 2023 im Rahmen des Fachsymposiums Kinder- und Jugendgesundheit in Stuttgart. Zusammen mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen wurde ein Maßnahmenkatalog vereinbart. Eine dieser vereinbarten Maßnahmen ist die Ausweitung der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Für Dr. Doris Reinhardt, Vorständin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), ist dies ein positives Signal. „Erfreulicherweise gibt es ein großes Interesse an der kinderärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung. Die Anzahl der Förderstellen und damit diese Weiterbildungszeit auch finanziell zu fördern, ist vom Gesetzgeber begrenzt. Diese ambulante Zeit in einer Praxis ist jedoch entscheidend, um zu erleben, dass Niederlassung oder Anstellung in der ambulanten Versorgung eine attraktive Perspektive ist. Die Förderung der Weiterbildung wird zur Hälfte aus den Honoraren der Ärzte und zur anderen Hälfte von den Krankenkassen finanziert. Da der Gesetzgeber die Zahl der geförderten Weiterbildungsstellen begrenzt hat, kann auch die KVBW keine zusätzliche Förderung ermöglichen. Wir können es daher nur begrüßen, wenn mehr finanzielle Mittel für Weiterbildungsstellen zur Verfügung gestellt werden.“
Rechtliche Regelung sieht Kontingent an Weiterbildungsstellen vor
Für die Förderung der kinder- und jugendärztlichen Weiterbildung gibt es ein begrenztes Kontingent an zur Verfügung stehenden Weiterbildungsstellen. Unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg hat die Gesundheitsministerkonferenz, in der alle obersten Gesundheitsbehörden der 16 Bundesländer sitzen, am 25. September 2023 beschlossen, den Bereich der kinder- und jugendärztlichen Facharztweiterbildung von diesem Kontingent zu befreien und dem Bund den entsprechenden Auftrag für die notwendige Gesetzesänderung aufgetragen. Wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist, können die kinder- und jugendärztlichen Weiterbildungsstellen unbegrenzt gefördert werden. „Bis es jedoch zu dieser Gesetzesänderung kommt, wird das Land nach besten Kräften die ärztliche Versorgung – insbesondere zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Land – unterstützen“, so Minister Lucha abschließend.