Nächstes Kapitel im Kampf gegen Glyphosat: Aurelia-Stiftung geht gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe juristisch gegen die erneuerte EU-Genehmigung bis 2033 vor 

  • Trotz nachweislicher Gefahren für Umwelt und Gesundheit: EU-Kommission hat Glyphosat-Genehmigung im November bis 2033 verlängert
  • Aurelia Stiftung und DUH sehen eklatanten Rechtsverstoß durch lückenhafte Risikobewertung und fordern Aufhebung der Genehmigungserneuerung
  • Juristische Schritte eingeleitet: Aurelia Stiftung und DUH reichen Antrag bei EU-Kommission ein und kündigen notfalls Klage an

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich der Aurelia Stiftung angeschlossen: Gemeinsam haben die beiden Umweltverbände einen Antrag bei der EU-Kommission eingereicht, um eine Überprüfung der kürzlich erneuerten Genehmigung des Pflanzengifts Glyphosat durchzusetzen. Auf der Grundlage einer aus Sicht der Verbände unzureichenden Risikobewertung und trotz erheblicher Datenlücken hatte die europäische Zulassungsbehörde den umweltschädlichen Herbizidwirkstoff im vergangenen November bis 2033 erneut genehmigt. Aurelia Stiftung und DUH sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und fordern die EU-Kommission auf, die Genehmigung unverzüglich aufzuheben.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die negativen Folgen von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt liegen längst auf der Hand. Doch die europäische Zulassungsbehörde ignoriert das und hat für weitere zehn Jahre grünes Licht gegeben. Sie verstößt damit nicht nur gegen EU-Recht, sondern handelt auch gegen den Willen der EU-Bürgerinnen und Bürger: Denn die Mehrheit ist für ein europaweites Verbot, wie eine breite Umfrage Ende letzten Jahres gezeigt hat. Sollte die Kommission unseren Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der Genehmigung für das hochgefährliche Ackergift ablehnen, werden wir Klage bei den Unionsgerichten einreichen.“

Glyphosat zählt zu den meistverkauften Pestiziden weltweit. Der Einsatz in der Landwirtschaft birgt enorme Risiken für Umwelt und Gesundheit. So wirkt Glyphosat nicht nur gegen „Schädlinge“, sondern tötet als Breitbandherbizid alle Pflanzen auf dem Acker ab. Damit werden Lebensräume und Nahrungsgrundlagen von Insekten, Vögeln, Säugern, Wasser- und Bodenlebewesen zerstört und ganze Ökosysteme angegriffen. Die Schädlichkeit des Stoffs für die menschliche Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden: Die Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) hat Glyphosat bereits im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.

Matthias Wolfschmidt, Vorsitzender des Vorstands der Aurelia Stiftung: „Die Entscheidung der EU-Kommission bedeutet, dass für ein weiteres Jahrzehnt auf 90 Prozent der EU-Äcker jedwede Artenvielfalt zerstört werden darf. Die Biodiversitätskrise kann jedoch nur überwunden werden, wenn Bienenvielfalt und Bodenfruchtbarkeit höchste Priorität auf allen landwirtschaftlichen Flächen eingeräumt wird. Die EU-Kommission verschärft mit ihrer Glyphosat-Entscheidung das Artensterben und gefährdet dadurch mittelfristig auch die Ernährungssicherheit in der EU.“  

Hintergrund:

Neben dem juristischen Vorgehen gegen die EU-Genehmigung von Glyphosat hat die DUH im Jahr 2023 mehrere Musterverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit aus Umweltsicht bedenklichen Wirkstoffen eingeleitet. Diese richten sich gegen das für die Zulassung der Mittel zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH hat die DUH Klage gegen die Zulassung der Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH unter anderem mit dem Wirkstoff S-Metolachlor beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert.

Darüber hinaus hat die DUH einen Antrag bei der EU-Kommission auf Aufhebung der Verlängerungsentscheidungen bezüglich des Wirkstoffs Flufenacet und des klimaschädlichen Wirkstoffs Sulfurylfluorid gestellt. Die DUH hatte zudem ein Verfahren zur Überprüfung der Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs S-Metolachlor angestrengt.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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