Gesetzesentwurf zu Balkonkraftwerken im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Definition von angemessenen Anforderungen zur Anbringung

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzesentwurfs aus dem Bundesjustizministerium zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ im Bundestag fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Konkretisierung des Entwurfs bei den Mitspracherechten von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder Hausverwaltungen. Dies ist dringend nötig, denn aktuell werden durch teilweise überzogene Anforderungen bei der Anbringung viele Mieterinnen und Mieter, aber auch Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer an der Anbringung eines eigenen Balkonkraftwerks gehindert. 

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende für alle voranzutreiben. Bisher scheitert die Installation von Balkonkraftwerken in der Praxis aber an teils absurden Anforderungen, die Eigentümergemeinschaften, Vermietende oder die Hausverwaltung stellen. Es kann nicht sein, dass quer durch die Republik munter unverhältnismäßige Gutachten zu Statik, Hauselektrik und Brandschutz gefordert werden. Das geplante Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann räumt diese Hürde nicht aus dem Weg – deshalb muss es jetzt dringend konkretisiert werden. Es ist kein Hexenwerk, einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonkraftwerken in das Gesetz aufzunehmen. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung verhindern, dass sich hunderttausende Betroffene durch die Instanzen klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das Interesse an Balkonkraftwerken im Jahr 2023 war riesig – wir dürfen diese Euphorie für die Energiewende von Zuhause jetzt nicht ausbremsen.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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