Kommunale Wärmeplanung im Regierungsbezirk Stuttgart: Regierungspräsidium Stuttgart führt Plausibilitätsprüfung der eingereichten Wärmepläne durch

Kommunale Wärmepläne (KWP) sind die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. „Der kommunale Wärmeplan ist ein elementares Planungsinstrument und dient als zentraler Routenplaner zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der klimaneutralen Wärmeversorgung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Die kommunale Wärmeplanung ist daher für alle Kommunen ein sehr wichtiger strategischer Prozess, um bis ins Jahr 2040 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen,“ erläuterte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sieht vor, dass die großen Kreisstädte und Stadtkreise in Baden-Württemberg einen kommunalen Wärmeplan als Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung erstellen und diesen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim zuständigen Regierungspräsidium bei der Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) vorlegen. Ebenso sind die Stadtkreise und Großen Kreisstädte verpflichtet, ihre kommunalen Wärmepläne im Internet frei zugänglich zu veröffentlichen. Für den Regierungsbezirk Stuttgart bedeutet das in Zahlen: 40 Kommunen waren aufgefordert, ihre kommunale Wärmeplanung abzugeben. Auch allen anderen Kommunen im Regierungsbezirk wird empfohlen, frühzeitig einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und diesen als Fahrplan in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung in ihre strategischen Planungen einfließen zu lassen.

Insgesamt haben zum Stichtag 31. Dezember 2023 26 der verpflichteten großen Kreisstädte und Stadtkreise im Regierungsbezirk Stuttgart der StEWK ihre beschlossenen kommunalen Wärmepläne übermittelt. Bei einigen Kommunen verzögert sich die Übermittlung der kommunalen Wärmepläne bis ins 1. Quartal 2024. Hier ist die StEWK mit den jeweiligen Kommune im Gespräch und wird den weiteren Prozess der kommunalen Wärmeplanung begleiten.

Die Regierungspräsidien – konkret die Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz – sind mit der Prüfung der Datenlieferungen und Wärmepläne beauftragt. Diese Plausibilitätsprüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Durch die übermittelten Daten kann das Land Baden-Württemberg unter anderem einen Gesamtüberblick über den derzeitigen Stand der Wärmewende und den voraussichtlichen Verlauf bis ins Jahr 2040 erhalten. Die Ergebnisse aus dem Prozess der kommunalen Wärmeplanung können wichtige Erkenntnisse für zukünftige strategische Entscheidungen im Rahmen der Energiewende auf Landesebene liefern.

Hintergrundinformationen:

Ein kommunaler Wärmeplan ist ein komplexer Prozess, der aus den vier zentralen Elementen Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Aufstellung des Zielszenarios und der Wärmewendestrategie mit Umsetzung von fünf top-priorisierten Maßnahmen besteht und auch eine Bürgerbeteiligung vorsieht. Am Ende des Prozesses steht der Feststellungsbeschluss durch den Gemeinderat. Ist ein kommunaler Wärmeplan aufgestellt und durch die Regierungspräsidien geprüft, muss er nach sieben Jahren fortgeschrieben werden. Information zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und zu den kommunalen Wärmeplänen können Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg abrufen unter www.um.baden-wuerttemberg.de.

Informationen zur Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/162899/

Schreibe einen Kommentar