Das Verwaltungsgericht Freiburg lässt mit seinem heutigen Urteil die Frage ungeklärt, ob Bürgerinnen und Bürger mit „Freiwillig Tempo 30“-Schildern auf ihrem Privatgrundstück andere Verkehrsteilnehmer bitten dürfen, langsamer zu fahren. Daher bleiben die Schilder stehen. Im Sommer 2022 hatte das Landratsamt Konstanz die Entfernung solcher „Freiwillig Tempo 30“-Schilder angeordnet, die Bewohnerinnen und Bewohner der Halbinsel Höri am Bodensee aufgestellt hatten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die drei Klagen gegen die Anordnung unterstützt, wird daher in weiteren rechtlichen Schritten eine grundsätzliche inhaltliche Klärung dieser Frage anstreben.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Es geht um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren. Dazu hat das Gericht bislang leider keine Entscheidung getroffen. Damit diese Frage ein für alle Mal geklärt wird, unterstützen wir die Klägerinnen und Kläger von der Höri auch weiterhin mit allen notwendigen Schritten. Dazu müssen wir zunächst die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie den Menschen, die unter hohem Verkehrsaufkommen, Rasern und Verkehrslärm leiden, endlich hilft: Tempo 30 innerorts muss Regelgeschwindigkeit sein. Mit der für diese Woche angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes bietet sich dazu jetzt die Gelegenheit.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)