Rettungsdienstförderung 2023 im Regierungsbezirk Stuttgart: Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt rund 3,3 Millionen Euro

Der Rettungsdienst im Regierungsbezirk Stuttgart wird dieses Jahr mit Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro gefördert.

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte anlässlich der Bewilligung der Fördermittel durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS): „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr die Hilfsorganisationen im Regierungsbezirk bei ihren wichtigen Aufgaben in der Notfallrettung unterstützen können. Die Rettungsdienstförderung ist eine bedeutende Investitionsförderung und ein Baustein zur Verbesserung der sogenannten Hilfsfrist und damit auch zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen.“

Die Hilfsfrist ist eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln.

Die Hilfsorganisationen im Stuttgarter Regierungsbezirk erhalten die Förderung um notwendige Neubauten, Erweiterungen und Umbauten von Rettungswachen durchführen zu können. Dieses Jahr wird der Neubau einer Rettungswache und die Sanierung von zwei Wasserrettungswachen gefördert. Ebenso wird mit den Fördermitteln die Beschaffung von notwendigen Rettungsmitteln bei der Berg- und Wasserrettung, die Ausbildung der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und anderem im Rettungsdienst tätigem Personal, sowie die laufende Verwaltungs-
tätigkeit der Organisationen gefördert.

„Ich bin froh, dass wir die Rettungsdienste mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen können. Ihnen allen gilt unser Dank für ihren Einsatz und ihr außerordentliches Engagement“, so Bay weiter.

Hintergrundinformationen:

In der Regel übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landeshaushalt. Die Förderung erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz von August 2022.

Anlage Übersicht der Förderungen 2023

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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