Verwaltungsleistungen schneller und einfacher digitalisieren

Baden-Württemberg und Sachsen bringen den gemeinsam entwickelten „OZG(Onlinezugangsgesetz)-Hub“ an den Start. Auf der Plattform stehen den Kommunal- und Landesverwaltungen standardisierte Schnittstellen und Bausteine für die effiziente Entwicklung von Online-Bürgerdiensten zur Verfügung.

Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen haben eine weitere Kooperationsvereinbarung unterzeichnet: Mit dieser Vereinbarung geht der gemeinsam entwickelte „Onlinezugangsgesetz(OZG)-Hub“ an den Start. Standardisierte Schnittstellen und Bausteine stehen auf der Plattform bereit und erleichtern Kommunal- und Landesverwaltungen die Entwicklung von Onlinediensten.

Beide Länder arbeiten seit dem Jahr 2015 bei der Entwicklung der Serviceportale service-bw und Amt24 eng zusammen. Damit bieten sie ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Behörden moderne und sichere E-Government-Plattformen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wird nun ausgebaut und vertieft.

Kooperation ermöglicht digitalen Mehrwert

„Mit der weiteren Unterzeichnung knüpfen wir an unseren bisherigen engen Schulterschluss an und heben die Kooperation auf eine zukunftsfähige Ebene. Das zeigt wieder einmal: Gemeinsam sind wir erfolgreicher. So schaffen wir einen digitalen Mehrwert und können voneinander profitieren“, sagte der Landesbeauftragte für Informationstechnologie (CIO) Stefan Krebs zum Start des OZG-Hubs.

„575 Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen ist eine enorme Aufgabe. Da kommen wir nur gemeinsam zum Ziel. Ich freue mich, dass wir die langjährige Kooperation mit Baden-Württemberg weiter ausbauen. Mit dem OZG-Hub haben wir jetzt ein Werkzeug an der Hand, das Verwaltungsleistungen schneller, einfacher und flächendeckend digital macht. Davon profitieren letztlich alle, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst“, sagte der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Prof. Thomas Popp, CIO des Freistaates Sachsen.

OZG-Hub

Bund und Länder sind durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) kümmert sich ein Land oder ein Verbund aus mehreren Ländern um die Entwicklung und den Betrieb eines digitalen Antragsverfahrens. Andere Länder oder Kommunen können diese Onlinedienste dann nachnutzen und über ihre Serviceportale den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zugänglich machen. Oftmals basieren die Serviceportale aber auf unterschiedlicher Software und Schnittstellen. Das kann die Nachnutzung organisatorisch und technisch erschweren.

Mit dem OZG-Hub steht nun eine Plattform mit standardisierten Schnittstellen zur Verfügung. Nach einer Art Baukastenprinzip stehen auf dem Hub verschiedene Bausteine, die andere bereits entwickelt haben, zur Erstellung von Onlinediensten bereit: Bezahlfunktionen, Online-Authentifizierung, Karten- und andere Basisfunktionen können über die mitgelieferten Formularwerkzeuge zu beliebigen Onlinediensten zusammengesetzt werden. Diese sind intuitiv bedienbar, sicher und barrierefrei. Die Plattform wird in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Sie erfüllt den Grundschutz nach Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ermöglicht so den Betrieb von Onlinediensten mit hohem Schutzbedarf. Der OZG-Hub ist ein hilfreiches und innovatives Werkzeug für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die weitere Digitalisierung in Deutschland. Auch andere Länder können den OZG-Hub nutzen und sich der Kooperation anschließen.

PM Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

 

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