Laufende §13b-Bebauungspläne müssen ins Regelverfahren / BUND: Urteil führt zu nachhaltigerem und sozialerem Wohnungsbau

Schon im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass beschleunigte Bauverfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch gegen Europarecht verstoßen. Nun hat das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht und damit noch offene Fragen zu den Konsequenzen des Urteils beantwortet. Der BUND Baden-Württemberg als Kläger zeigt sich über die veröffentlichte Begründung erfreut: Wie erwartet, müssen nun alle noch nicht abgeschlossenen §13b-Bebauungspläne ins Regelverfahren überführt werden. Das heißt, es müssen eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft durchgeführt werden. Außerdem muss es eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, analysiert die Begründung: „Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stellt klar, dass der Naturschutz und die Belange von Bürgerinnen und Bürgern nicht einfach umgangen werden dürfen. Ein weiterer Vorteil des Regelverfahrens ist, dass die geplanten Baugebiete jetzt in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden müssen. Das bedeutet, dass die Kommunen den tatsächlichen Wohnraumbedarf überprüfen müssen. Wir vermuten, dass dabei oft festgestellt werden wird, dass andere Bauprojekte, wie Mehrfamilienhäuser in städtischen Gebieten, sinnvoller sind als die häufig mit dem beschleunigten Verfahren geplanten Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese. Wir appellieren deshalb an die Kommunen, nun umzusteuern und auf Innenentwicklung und nachhaltigen, flächeneffizienten und sozialen Wohnungsbau zu setzen.“

Hintergrund

Der BUND Baden-Württemberg hatte in seiner Funktion als „Anwalt der Natur“ gegen den Paragrafen 13b Baugesetzbuch geklagt. Denn der Paragraf ermöglichte Kommunen, ökologisch wertvolle Flächen am Siedlungsrand wie Streuobstwiesen in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung zu bebauen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem BUND Recht gegeben: Der Paragraf 13b verstößt gegen Europarecht.

Weitere Informationen:

Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts
FAQ Paragraf 13b: Der BUND Baden-Württemberg gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen
Pressemitteilung des BUND Baden-Württemberg zur Urteilsverkündung
Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Verbandsklagen
Pressemitteilung des BUND Rhein-Neckar-Odenwald zu Ausweisung von Neubaugebieten vom 14. Mai 2020

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg

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