Deutsche Umwelthilfe zur „Ultra Low Emission Zone“ in London: „Wir brauchen verschärfte Umweltzonen auch in deutschen Städten!“

An diesem Dienstag wird die Londoner „Ultra Low Emission Zone“ auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge, die mindestens den Emissionsstandards Euro 4 für Benziner und Euro 6 für Diesel entsprechen, gebührenfrei in die Stadt einfahren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin ein beispielhaftes kommunales Engagement zur Luftreinhaltung und fordert deutsche Städte auf, nachzuziehen. 

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

Die Ausweitung der Londoner Umweltzone ist ein Erfolg für die Saubere Luft und die Gesundheit der Menschen vor Ort. In Deutschland sucht man vergleichbare Modelle bislang vergeblich – abgesehen vom besonders belasteten Stuttgarter Kessel, wo wir eine vergleichbare Umweltzone vor Gericht erstritten haben. Immer mehr Städte in ganz Europa schreiten voran und verbannen besonders schmutzige Fahrzeuge aus ihren Städten, um die Luftqualität zu verbessern. Nur in deutschen Städten wurden in den letzten Jahren Umweltzonen wieder aufgehoben und damit Bürgerinnen und Bürger einem erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Wir brauchen verschärfte Umweltzonen in allen deutschen Städten, die eine Schadstoffbelastung oberhalb der WHO-Empfehlungen aufweisen.

Hintergrund:

Mit dem Londoner Umweltzonen-Modell müssen alte und umweltschädliche Fahrzeuge eine tägliche Gebühr für das Befahren der Hauptstadt entrichten: 12,50 Pfund (knapp 14,50 Euro) für Pkw und deutlich mehr für alte Busse und Lkw. Zusätzlich gibt es im Londoner Stadtzentrum eine Staugebühr (City-Maut) in Höhe von 10 bis 15 Pfund, die für alle Kfz fällig wird. Die Regelung unterscheidet sich damit vom Modell in deutschen Städten: Hier wird Fahrzeugen, die Emissionsvorgaben nicht einhalten, grundsätzlich die Zufahrt in die Umweltzone verwehrt. Ausnahmegenehmigungen sind inhaltlich zu begründen und nicht pauschal durch die Zahlung einer Gebühr zu erhalten.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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