Deutsche Umwelthilfe zum Bürokratieabbau für Balkonkraftwerke im Solarpaket

 „Wichtiger Schritt – aber Mieterinnen und Mieter werden weiter durch umfassende Zustimmungspflichten schikaniert“

Mit dem heute verabschiedeten Solarpaket plant die Bundesregierung Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Vor allem bürokratische Hürden sollen abgebaut werden, darunter die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt, eine einfachere Anmeldung und Sonderregelungen bei Anlagenzusammenfassung.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

„Die heute beschlossenen Erleichterungen für Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Schritt, um die Energiewende für alle voranzutreiben. Doch die gravierendste Hürde bleibt: In der Praxis scheitern viele Balkonkraftwerkprojekte an der Zustimmungspflicht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung. Diese stellen immer wieder absurde Forderungen, die die Installation unnötig umständlich und teils auch wirtschaftlich unrentabel machen. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht immerhin Anpassungen bei der Zustimmungspflicht vor. Wir fordern, das geplante Mitspracherecht dabei über die genaue Umsetzung der Installation zu konkretisieren. So wird sichergestellt, dass insbesondere Mieterinnen und Mieter, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, nicht weiter schikaniert werden!

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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