Baden-Württemberg wird elektrisiert: Zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte sind bis 2030 im Land das Ziel. Hierfür weitet das Verkehrsministerium die Fördermöglichkeiten aus.
Das Ministerium für Verkehr baut die Spitzenstellung Baden-Württembergs bei der Ladeinfrastruktur weiter aus. Dazu fördert das Ministerium Lademöglichkeiten auch für Autos ohne Stellplatz („Laternenparker“) und für Wohneigentumsgemeinschaften. Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Die heutigen rund 200.000 Elektrofahrzeuge sowie die circa 160.000 Plug-In-Hybride in Baden-Württemberg finden eine sehr gute Ladeinfrastruktur vor. Damit dies auch für zwei Millionen Fahrzeuge im Jahr 2030 der Fall ist, sorgen wir mit neuen Förderungen vor. Autos sollen vor allem dort laden, wo sie auch parken sollten: in Garagen und Parkhäusern“.
Mit Charge@BW gibt es eine neue unkomplizierte Fördermöglichkeit für Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Förderung Charge@BW umfasst Elektroinstallationen in WEG für den Anschluss von Ladepunkten und die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz in WEG beziehungsweise öffentlich zugänglichem Ladepunkt (Mindestbewilligungssumme: 5.500 Euro). Die Förderabwicklung erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Alle benötigten Informationen und das Antragsformular stehen auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung. Im Rahmen der überarbeiteten Förderung Charge@BW ist ein Maßnahmenbeginn unmittelbar nach der Antragstellung möglich. So kann auf eigenes Risiko bereits nach der Antragstellung mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden. Für das Förderprogramm stehen rund 5 Millionen Euro bereit.
Effizientere Flächennutzung
Gleichzeitig wird die Förderung von sogenannten E-Quartiershubs ausgeweitet. Dabei wird nicht nur die Ladeinfrastruktur, sondern auch der Bau oder Umbau Quartiersgaragen oder Hubs an sich gefördert. Voraussetzung für eine Förderung: am Straßenrand parkende und ladende Fahrzeuge werden verlagert, die Straßenparkplätze müssen in gleicher Zahl entfallen. Die Fahrzeuge sollen zukünftig in E-Quartiershubs geladen werden können, wodurch Straßenraum frei wird für andere Nutzungen. Dies können etwa Rad- und Busspuren, Gehwege oder Grünanlagen sein. Hierfür stehen bis zu 20 Millionen Euro bereit.
Minister Hermann betonte: „Für die Verkehrs- und Mobilitätswende brauchen wir ausgereifte Verkehrs- und Ladekonzepte. Zum einen brauchen wir den flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur bei gleichzeitiger Neuverteilung von knappen Flächen im öffentlichen Straßenraum. Zum anderen spielt das Laden zu Hause eine wichtige Rolle. Beides adressieren wir mit den Förderprogrammen Charge@BW und E-Quartiershubs BW.“
Mit zwei Förderaufrufen für E-Quartiershubs konnten bislang bereits Pilotvorhaben in Heilbronn, Konstanz, Ostfildern, Stuttgart, Sulzfeld und Ulm gefördert werden.
Weitere Informationen:
Stand Anfang Mai 2023 gab es laut der Bundesnetzagentur 16.062 öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon 2.477 Schnellladepunkte) in Baden-Württemberg (plus 43 Prozent innerhalb von 12 Monaten). Das Ministerium schätzt, dass sie von rund 200.000 privaten Ladepunkten ergänzt werden; die Zahl wird bislang von den Netzbetreibern nicht veröffentlicht.
Gemäß Koalitionsvertrag 2021-2026 sind insgesamt zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030 das Ziel in Baden-Württemberg. Der nächste öffentlich zugängliche Ladepunkt soll dabei in Siedlungs- und Gewerbegebieten möglichst fußläufig erreichbar sein. Derzeit wird von einem Bedarf von 60.000 bis 100.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Baden-Württemberg bis 2030 ausgegangen.
Weitere Informationen zur Elektromobilitätsförderung sind hier zu finden.
Zur Antragstellung von Charge@BW geht es hier.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg