Anhörung zur 5. Planänderung und Auslage der Planunterlagen ab Montag, 24. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 23. August 2023.
Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München im Streckenabschnitt Mühlhausen – Hohenstadt (Albaufstieg) die Anhörung zur 5. Planänderung ein.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 24. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 23. August 2023, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ (www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen“) veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in den Kommunen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen im Täle, Laichingen, Wiesensteig, Deggingen, Westerheim und Römerstein zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bis einschließlich Montag, 25. September 2023, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planänderungen zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig vorab in den amtlichen Mitteilungsblättern beziehungsweise auf den Internetseiten der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.
Hintergrundinformationen:
Das Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der Bundesautobahn (BAB) 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. Es ist geplant, die A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen auszubauen und beidseitig die Standstreifen zu verbreitern. Neben dem Ausbau der bestehenden A 8 im Bereich der Anschlussstelle Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um den Neubau der A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und der Anschlussstrecken. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor.
Der Träger des Vorhabens hat die Planung aufgrund der im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie sonstiger Erfordernisse mehrfach überarbeitet. Die geänderten Planunterlagen (1. bis 4. Planänderung) lagen öffentlich aus beziehungsweise die Betroffenen wurden hierzu individuell angehört.
Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich des Klimaschutzes und begleitender Planüberarbeitungen ist eine erneute öffentliche Planauslage erforderlich geworden.
Die Unterlagen dieser 5. Planänderung beinhalten insbesondere eine ergänzende Klimaschutzbetrachtung, eine aktualisierte Verkehrsprognose und darauf aufbauend auch überarbeitete Lärm- und Luftschadstoffgutachten, ergänzende Baulärm- und Erschütterungsgutachten zum Bauablauf sowie überarbeitete Konzepte zum Bodenschutz und den landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen.
Eine Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den geänderten Planunterlagen.
PM Regierungspräsidium Stuttgart