Überarbeitung des Verpackungsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe fordert Einwegabgaben und konkrete Angebotsquoten für wirksame Mehrwegförderung

  • Geplante Mehrwegangebotspflicht für Getränke wird ohne verpflichtende Zielvorgaben ins Leere laufen
  • Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie auf Anbieter von Einwegverpackungen aus allen Materialien und Einwegverbot für Vor-Ort-Verzehr reichen nicht aus: Einwegabgabe nach Tübinger Vorbild auf Bundesebene nötig

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes für nicht ausreichend, um umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zum neuen Standard zu machen. Zwar begrüßt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation das Anliegen, Abfälle vermeiden und Mehrweg fördern zu wollen. Eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verpflichtende Quotenvorgabe ist jedoch wenig wirksam, ebenso wie für Getränke- und Essensverpackungen in der Gastronomie ohne Einwegabgabe. Das von der DUH seit langem geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie und die Schließung eines Schlupflochs zur Umgehung der geltenden Mehrwegangebotspflicht durch Einweg aus Pappe oder Aluminium sind richtige Schritte.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Es ist gut, dass Umweltministerin Steffi Lemke erkannt hat, dass für eine Verpackungswende Mehrweg gezielt gefördert werden muss. Nun müssen jedoch die richtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verbindliche Zielvorgaben bietet insbesondere einwegorientierten Discountern wie Aldi oder Lidl scheunentorgroße Schlupflöcher, um die Regelung zu unterlaufen. Am geeignetsten wäre eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen, weil sie für Verbraucherinnen und Verbraucher einen finanziellen Anreiz bietet, auf Mehrweg zu wechseln. Bundesumweltministerin Steffi Lemke muss ihre Pläne zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes nachbessern.“

Nach Einschätzung der DUH verbessert die geplante Rücknahmepflicht von allen Getränkemehrwegflaschen im Handel zwar die Rückgabe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass auch bei einwegorientierten Discountern zurückgegebene Flaschen schnellstmöglich zur Wiederbefüllung in den Mehrwegkreislauf gelangen. Eine wettbewerbsgetriebene Verzögerung oder Behinderung der Rückführung leerer Mehrwegflaschen muss ausgeschlossen werden.

Testbesuche der DUH zur Umsetzung der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht haben belegt, dass insbesondere Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s oder Burger King gezielt eine Ausnahmeregelung für Einweg-Geschirr aus Pappe und Aluminium zur Befreiung von der Mehrwegpflicht ausgenutzt haben. Die Umstellung von Einweg aus Plastik auf solches aus Pappe ist jedoch nicht umweltfreundlich und führt zu keinem Gramm weniger Abfall. Deshalb ist es ein erster richtiger Schritt, dass die DUH-Forderung zur Schließung dieser Regelunglücke umgesetzt werden soll. Auch das in Frankreich bereits vorhandene und von der DUH geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie ist positiv.

„Die ganz großen und besonders problematischen Müllmengen sind to-go-Verpackungen. So gut ein Einwegverbot für den Vor-Ort-Konsum ist, das Problem weggeworfener to-go-Verpackungen bleibt davon unberührt. Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie zeigt sich, dass ein Wechsel von Einweg auf Mehrweg ohne einen finanziellen Anreiz in der Breite nicht funktioniert. Die in Tübingen seit Anfang 2022 geltende kommunale Einwegsteuer zeigt eindrücklich, wie erfolgreich dieses Instrument Mehrweg fördert. Seit Einführung der dortigen Einwegsteuer haben die Müllmengen im öffentlichen Raum sichtbar abgenommen und in Relation zur Bevölkerung hat Tübingen die meisten mehrwegnutzenden Gastronomiebetriebe Deutschlands. Eine solche Abgabe auf Einweg-Geschirr muss Umweltministerin Lemke auf Bundesebene einführen. Ohne dieses Element wird die Mehrwegangebotspflicht trotz der angekündigten Nachbesserungen ein zahnloser Tiger bleiben“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH begrüßt die geplante Regelung gegen Mogelverpackungen mit weniger Inhalt in derselben Verpackungsgröße. Es ist eine geeignete Maßnahme, um insbesondere in Zeiten hoher Inflation die Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den ineffizienten Einsatz von Ressourcen einzudämmen.

Wie gut die Mehrwegangebotspflicht nach über einem halben Jahr umgesetzt wird, hat die DUH zudem in neuen Testbesuchen kontrolliert. Die Ergebnisse stellt sie am Mittwoch, den 5. Juli 2023 um 10 Uhr vor. Für weitere Informationen und die Anmeldung, wenden Sie sich bitte an presse@duh.de.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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