Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) bietet in der neuen Förderperiode eine Vielzahl von neuen und weiterentwickelten Maßnahmen. Mit dem Programm will das Land die landwirtschaftliche Produktion und die Kulturlandschaftserhaltung gezielt auf regionaler Ebene nachhaltig fördern.
„Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, Agrarumweltprogramm MEKA und FAKT I in der Förderperiode 2023 bis 2027 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Die Landesregierung setzt bei den neuen FAKT II-Fördermaßnahmen wichtige Schwerpunkte insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, am 27. Juni 2023, in Stuttgart.
Vielzahl von neuen und weiterentwickelten Maßnahmen
FAKT II bietet ab 2023 eine Vielzahl von neuen und weiterentwickelten bewährten Maßnahmen mit teilweise höheren Ausgleichssätzen. FAKT II bietet zudem eine verbesserte Förderung der Grünlandstandorte. Eine stärkere Förderung des ökologischen Landbaus honoriert dessen besondere Leistungen im Klima- und Ressourcenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Von Bedeutung sind die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten innerhalb der FAKT-II-Maßnahmen mit den neuen Ökoregelungen der erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik .
„Mit dem Förderprogramm FAKT II wollen wir in Baden-Württemberg die landwirtschaftliche Produktion und die Kulturlandschaftserhaltung gezielt auf regionaler Ebene nachhaltig fördern“, sagte Minister Hauk. Nach dem Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistung‘ honoriere das Land, unterstützt durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Bundesmittel, die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte, die am Markt in der Regel nicht honoriert werde.
Programm von Landwirtinnen und Landwirten sehr gut angenommen
Minister Peter Hauk betont: „FAKT II ist im ersten Jahr der neuen GAP-Förderperiode von den Landwirtinnen und Landwirten insgesamt sehr gut angenommen worden. Das ist ein Beweis dafür, dass regional programmierte und an die Standortbedingungen angepasste Maßnahmen grundsätzlich attraktiver und zielführender sind.“
Beispielsweise ist der Teilnahmeumfang bei der Maßnahme „Ökolandbau“ (D2) sowohl bei der Zahl der Betriebe als auch bei den Flächen gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Zudem wurden unter anderem die Biodiversitätsmaßnahmen „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ (E1.2) oder „Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen“ (E8) deutlich ausgeweitet. Auch die neuen Maßnahmen im Ackerbaubereich, wie beispielsweise „Fungizidverzicht bei Winterweizen, -dinkel, – triticaleanbau bis zum Ährenschieben“ (E12), „mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau“ (E10) mit dem Ziel, mehr heimisches eiweißreiches Futter ohne mineralische N-Düngung zu erzeugen, sowie der „erweiterte Drillreihenabstand im Getreide (Lichtäcker)“ (E13) zum extensiveren Getreideanbau wurden gut in Anspruch genommen. „Damit unterstützen wir die Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes und der Eiweißstrategie des Landes“, sagte Minister Peter Hauk.
Zur Verbesserung des Tierwohls wurde 2023 das Spektrum der Tierwohlmaßnahmen bei der Haltung von Hühnern (G3 und G4) erweitert sowie um die Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht (G5 und G6) ergänzt. Auch dieses neue Angebot wird gut angenommen. Zudem ist für das Jahr 2024 die Förderung der tiergerechten Kälberhaltung zur Ergänzung des FAKT II-Maßnahmenangebots vorgesehen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: FAKT – Broschüre (PDF)