- Mit Syngenta zieht ein erster Chemiekonzern seine Klage wegen der zu Recht vom Amt verweigerten Zulassung eines Pestizids mit dem Problemwirkstoff S-Metolachlor zurück
- DUH fordert Syngenta dazu auf, als nächsten Schritt sofort die bereits zugelassenen Mittel mit dem hochgiftigen Wirkstoff S-Metolachlor vom Markt zu nehmen
- DUH kündigt an, mit fachlicher Unterstützung von foodwatch gegen weitere giftige Pestizide Rechtsverfahren zur Aberkennung der Zulassung einzuleiten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und foodwatch haben einen ersten Erfolg gegen die Zulassung hochgiftiger Pestizide erzielt. Nachdem die DUH im Frühjahr ein Rechtsverfahren zur Aberkennung der Zulassung eines vergleichbaren Pestizid-Produkts eingeleitet hatte, zieht der Agrarchemiekonzern Syngenta AG nun eine selbst angestrengte Klage für das Pestizid Lumax zurück. Mit der Klage wollte der Hersteller gegen die abgelehnte Neuzulassung dieses Mittels vorgehen. Die DUH hatte bereits eine Beiladung zu dem Verfahren beantragt, um ihre Rechtsauffassung in diesem Prozess geltend machen zu können.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Syngenta AG hat offensichtlich erkannt, dass es das Gericht nicht von der Unbedenklichkeit seines Produkts überzeugen kann. Mit der Klagerücknahme kommt Syngenta einer ansonsten erwartbaren Klageabweisung durch das Gericht zuvor. Damit wird das Pestizid Lumax nicht auf den deutschen Markt kommen. Wir gehen davon aus, dass auch die von uns initiierten Rechtsverfahren gegen Pestizide mit dem hochgiftigen Wirkstoff S-Metolachlor und die dort vorgebrachten Argumente das Unternehmen zu diesem Schritt bewogen haben. Wir fordern nun den Agrarchemiekonzern dazu auf, sämtliche Mittel mit dem hochgiftigen Wirkstoff S-Metolachlor freiwillig vom Markt zu nehmen. Pestizide, die eine Bedrohung für unser Grundwasser, unsere Gesundheit und den Erhalt der Artenvielfalt darstellen, haben keine Zukunft! Mit unseren Rechtsverfahren werden wir notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass hochgiftige Pestizide von unseren Äckern verschwinden.“
Neben Lumax stellt die Syngenta AG unter anderem das Pestizid Gardo Gold her, gegen dessen Zulassung die DUH bereits im Mai mit Unterstützung von foodwatch Klage eingereicht hat. Beide Mittel beinhalten den hochproblematischen Wirkstoff S-Metolachlor. Laut aktuellen Studien ist dieses Gift mit einem hohen Risiko für wurmfressende Säugetiere verbunden. Zudem ist bei einer Anwendung S-Metolachlor-haltiger Pflanzenschutzmittel auch eine Kontamination des Grundwassers zu befürchten – teilweise durch gesundheitsrelevante Stoffe, bei denen ein krebserregendes Potenzial nicht ausgeschlossen werden konnte. Frankreich hat aufgrund der Risiken für das Grundwasser bereits sämtliche Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Pflanzenschutzmittel aufgehoben.
Annemarie Botzki, Pestizid Expertin bei foodwatch: „Der Rückzug der Klage von Syngenta ist ein erster Schritt, um S-Metholachlor endgültig vom Markt zu verbannen. S-Metholachlor ist ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, weil es insbesondere das Grundwasser stark belastet und eine Gefahr für unser Trinkwasser darstellt. Wir müssen endlich umweltfreundlichere Methoden der Unkrautbekämpfung fördern, damit unsere Landwirtschaft nicht länger von gefährlichen Ackergiften wie S-Metholachlor abhängig ist.“
Hintergrund:
Die Verfahren von DUH und foodwatch richten sich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Behörde. Im Fokus stehen verschiedene Pestizid-Produkte, bei denen massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. Bezüglich des Herbizids Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin hat die DUH bereits Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Daneben hat die DUH weitere Rechtsverfahren bezüglich des Herbizids Roundup Powerflex von der Monsanto Agrar Deutschland GmbH mit dem Wirkstoff Glyphosat und der Herbizide Tactic (Adama) und Elipris (Corteva GmBH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Für den Fall, dass das BVL den Anträgen der DUH auf Aufhebung beziehungsweise Verweigerung der Zulassungen nicht folgt, hat die DUH Klage angekündigt. In Bezug auf ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH, unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin, hat die DUH die Beiladung zu einem anhängigen Gerichtsverfahren beantragt.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)