- Nur klima- und verbraucherfreundliche Wärmenetze haben Mehrwert für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und dürfen ausgebaut werden
- Wirtschafts- und Bauministerium müssen Pflicht zur Umstellung auf grüne Wärme gesetzlich verankern sowie die Förderung ausweiten und verstetigen
- Energetische Gebäudesanierung ist auch für effiziente Wärmenetze eine unabdingbare Voraussetzung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass mit dem heutigen Fernwärmegipfel die Wärmenetze als dritte große Säule der Dekarbonisierung des Gebäudesektors auf die politische Agenda gehoben werden. Neben der energetischen Sanierung und dem Einbau klimafreundlicher Heizungen können Wärmenetze erheblich zu einem klimaneutralen Gebäudesektor beitragen. Bisher werden aber die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen sowie der Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze noch zu wenig angereizt. Die DUH fordert Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz auf, beim Fernwärmegipfel den Grundstein für klima- und verbraucherfreundliche Wärmenetze zu legen.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Mit dem Fernwärmgipfel komplettiert die Bundesregierung heute den Dreiklang für einen klimafreundlichen Gebäudesektor: energetische Sanierung sowie klimafreundliche Einzelheizungen und Wärmenetze sind der notwendige Lösungsmix für eine zukunftsfeste Wärmeversorgung. Wir begrüßen die Initiative von Minister Habeck und Ministerin Geywitz und die Einbindung verschiedener Interessenverbände. Als Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation drängen wir auf verbindliche Ziele für die Umstellung auf erneuerbare Wärme. Der Anteil von 50 Prozent erneuerbarer Wärme beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme muss für alle Wärmenetze bis 2030 verpflichtend werden. Ein Ausbau von Wärmenetzen ohne verbindliche Dekarbonisierung birgt dagegen die Gefahr massiver Fehlinvestitionen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich an ein Wärmenetz anschließen, müssen sich auf die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen verlassen können. Für faire Preise muss es zudem eine unabhängige Preisaufsicht geben.“
Neben den Klima- und Verbraucherschutzanforderungen müssen die Wärmenetzversorger bei der Erfüllung der auf sie zukommenden Aufgaben stärker und verlässlich unterstützt werden. Zentral ist hier die finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Diese muss in einem Gesetz verstetigt und das bisherige Budget erhöht werden. Um die Klimaziele im Gebäudesektor tatsächlich erreichen zu können, ist die energetische Gebäudesanierung weiterhin eine zentrale Voraussetzung. Dies gilt auch für Gebäude, die an Wärmenetze angeschlossen werden.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Ohne die deutliche Reduktion des Wärmebedarfs werden wir die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichen können. Der Ausbau von Wärmenetzen muss deshalb Hand in Hand gehen mit der energetischen Sanierung. Ein geringerer Wärmebedarf ist Voraussetzung für die Temperaturabsenkung in den Wärmenetzen, die wiederum die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen erleichtert. Und je geringer der Wärmebedarf, desto mehr Anschlüsse können über ein Wärmenetz versorgt werden. Nicht zuletzt schützt nur die energetische Sanierung effektiv vor langfristig hohen Wärmekosten.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)