- Bundesregierung muss massive Nitratbelastung im Grundwasser durch Überdüngung verringern, weil Deutschland Ziele des EU-Wasserschutzes verfehlt
- Geplante Ausweitung der Verpflichtung zur Stoffstrombilanz-Pflicht und Vorschriften zum Wirkungsmonitoring auf Bundesebene sind wichtige Fortschritte
- Dennoch gefährliche Lücken im Gesetz: DUH fordert Nachbesserungen – auch vor dem Hintergrund von EU- und Gerichtsverfahren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein neues Düngegesetz als Schritte in die richtige Richtung, fordert aber dringende Nachbesserungen. Das neue Gesetz ist notwendig, weil Deutschland aufgrund massiver Überdüngung seit Jahren zu hohe Nitratbelastungen im Grundwasser aufweist und damit die Ziele des EU-Wasserschutzes verfehlt. Die DUH hat aufgrund der zu hohen Nitratbelastung Klagen gegen die Bundesregierung und die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingereicht.
Positiv am neuen Gesetzesvorschlag bewertet die DUH die angekündigte Stoffstrombilanz-Pflicht als Konkretisierung der „guten fachlichen Praxis“. Bisher verlieren auch Betriebe mit massiver Überdüngung nicht das Etikett „gute fachliche Praxis“. Die DUH begrüßt, wenn die neue Verordnung die „gute fachliche Praxis“ konkretisiert und nur einen effizienten Umgang mit Nährstoffen gutheißt. Die Effizienz muss nach Ansicht der DUH mit modernen Methoden einer vollständigen betrieblichen Stoffstrombilanz gemessen werden. Nur so können Betriebe mit hohem Nitrataustrag unterschieden werden von umweltgerecht arbeitenden Bauernhöfen ohne Überdüngung. Ebenso richtig ist es, dass mit einer Monitoring-Verordnung künftig mehr Überblick über die Nitratreduktion einheitlich beim Bund liegen soll, zumal das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den Bund gerichtet ist. Bisher laufen wir Gefahr, dass insbesondere Bundesländer mit umfangreicher Massentierhaltung gegen die EU-Wasserschutzregeln verstoßen, aber der Bund für die drohende EU-Strafe geradestehen muss.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Endlich wird die Bundesregierung nach 32 Jahren Versagen beim Wasserschutz aktiv, um die EU-Nitrat-Richtlinie umzusetzen. Angesichts der zunehmenden Wasserknappheit wird es höchste Zeit, die Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft zu bremsen und unsere wichtigste Trinkwasserquelle wirksam zu schützen. Regierung und auch Bundesländer dürfen das neue Gesetz nicht abschwächen, sondern müssen es im Gegenteil zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Umwelt nachschärfen. Andernfalls werden wir diese Vorgaben mit unseren bereits anhängigen Verfahren vor Gericht durchsetzen, um nach Jahrzehnten endlich zwingende EU-Vorgaben einzuhalten und sauberes Wasser zu erreichen.“
Hintergrund:
Über 60 Prozent des Trinkwassers in Deutschland stammt aus dem Grundwasser. Laut jüngstem Nitrat-Bericht der Bundesregierung (2020) weisen 26,7 Prozent der Grundwasser-Messstellen in Deutschland Nitratkonzentrationen über dem Grenzwert von 50 mg/Liter Grundwasser auf. Eine zu hohe Nitrataufnahme kann bei Kindern zu Sauerstoffmangel im Blut (Blausucht) bis hin zum Tod führen. Bei Erwachsenen gilt eine zu hohe Nitrataufnahme als krebserregend.
Link:
Zur Vorlage für das neue Düngegesetz: https://l.duh.de/p230428
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)