Bis zum morgigen Freitag, 28. April 2023 muss die Landesregierung von Baden-Württemberg dem Bundesverkehrsminister mitteilen, ob das Land die Festschreibung der Straßenbauprojekte mit Engpassbeseitigung im Vordringlichen Bedarf (Bundesverkehrswegeplanes 2030) in das überragende öffentliche Interesse vornehmen möchte. Hierzu möchte ich mich als federführenden Berichterstatter der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag und Vorsitzenden des Fachausschusses Verkehr und Infrastruktur der CDU Baden-Württemberg wie folgt äußern:
„Ich fordere den Landesverkehrsminister von Baden-Württemberg auf, dem Bundesverkehrsminister mitzuteilen, dass weiterer Bedarf zur beschleunigten Umsetzung über die von der Ampel vorgelegten Liste besteht. Maximale Beschleunigung bei der Ertüchtigung von Verkehrsadern ist die Grundlage für die soziale Teilhabe der Menschen und einen starken Wirtschaftsstandort. Was es jetzt braucht, sind mutige Entscheidungen – auch vor dem Hintergrund, dass der Verkehrsträger Straße Nummer eins bleiben wird. Das Land Baden-Württemberg muss daher die Festschreibung des sog. überragenden öffentlichen Interesses für alle BVWP-Projekte im Vordringlichen Bedarf melden. Davon profitieren insbesondere auch der A8-Albaufstieg und die Hochrheinautobahn A98. Beide Großprojekte sind für die Verkehrsinfrastruktur Baden-Württembergs von herausragender Bedeutung.“
PM Büro Felix Schreiner, MdB