Insgesamt 423 junge Menschen haben sich bis Ende März 2023 auf einen von 75 Medizin-Studienplätzen beworben, die vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Landarztquote vergeben werden – und damit deutlich mehr als im vergangenen Jahr (356 Bewerbungen). Das Regierungspräsidium Stuttgart, landesweit zuständig für die Landarztquote, hat die schriftlichen Bewerbungen ausgewertet und lädt nun im zweiten Schritt des Auswahlverfahrens die 160 Personen mit den meisten Punkten zu einem persönlichen Auswahlgespräch für Mai ein. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 75 Studienplätze.
„Unsere neue Kampagne ‚The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg‘ zeigt Wirkung und bestätigt, dass wir mit der Landarztquote einen wichtigen Baustein für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung etabliert haben. Ich freue mich über das große Interesse und drücke allen Bewerberinnen und Bewerbern im weiteren Auswahlverfahren die Daumen. Wer in diesem Durchgang keinen der 75 Plätze bekommt oder 2023 die Frist verpasst hat, kann sich im kommenden Jahr – vom 1. bis zum 31. März 2024 – erneut bewerben“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha.
„Die Vielzahl der Bewerbungen zeigt, dass es für junge Menschen attraktiv ist, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt in einem Bedarfsgebiet tätig zu sein. Viele Bewerberinnen und Bewerber bringen sehr gute Referenzen mit und konnten in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens überzeugen. Dies verspricht eine hohe Qualität der persönlichen Auswahlgespräche und ermöglicht uns, qualifizierte zukünftige Landärztinnen und Landärzte für Baden-Württemberg gewinnen zu können“, ergänzte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Von den 423 Bewerbungen kommen 185 (44 Prozent) von Männern und 238 (56 Prozent) von Frauen. 96 Bewerberinnen und Bewerber haben bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf. Am stärksten vertreten sind auch in diesem Jahr wieder: (Kinder-)Krankenschwester beziehungsweise (Kinder-)Krankenpfleger, Notfallsanitäterin beziehungsweise Notfallsanitäter und Physiotherapeutin beziehungsweise Physiotherapeut. Die Bewerberinnen und Bewerber sind vorwiegend zwischen 19 und 25 Jahren alt, wobei der jüngste Bewerber 17 Jahre alt ist und die älteste Bewerberin 51 Jahre.
Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Viele Hausärztinnen und Hausärzte der sogenannten Babyboomer-Generation gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand und verlassen somit die hausärztliche Versorgung im Land. Um die flächendeckende Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu unterstützen, hat die Landesregierung deshalb 2021 die Landarztquote eingeführt. Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur Versorgung und Attraktivität Baden-Württembergs. Das Berufsbild in der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn es kann eine Spezialisierung in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, erfolgen. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt, beispielsweise Betreuungspflichten.
Von der Bewerbung zum Studienplatz
Die Vergabe der Studienplätze ist weder von der Abi-Note noch von einer besonders langen Wartezeit abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
- das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS),
- eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf,
- ein abgeleisteter 12-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
- eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt.
Mindestens 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Eine fachkundige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.
Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm. Nach erfolgreicher Immatrikulation an den Universitäten können die Studierenden ab dem Wintersemester 2023/2024 ihr Medizinstudium beginnen.
Hintergrundinformationen
2023 wurden die 75 Studienplätze der Landarztquote zum dritten Mal ausgeschrieben. Vom 1. bis 31. März 2023 konnten sich Interessierte für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewerben.
Was dahintersteckt?
Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Anfang Februar bereits die Kampagne „The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg„, die über das Berufsbild informieren und dafür begeistern soll.
Weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild finden Sie unter www.ländarzt.de.
PM Regierungspräsidium Stuttgart