Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Staatsministerium und das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Akteneinsicht in die Korrespondenz zur Luftreinhalteplanung für die Landeshauptstadt Stuttgart zu gewähren.
Erneut hat damit die baden-württembergische Landesregierung gerichtlich attestiert bekommen, gegen Umweltinformationsrechte zu verstoßen. Genau drei Jahre hat es gedauert, bis das Gericht den Anspruch der DUH auf volle Einsichtnahme in die Akte zur Luftreinhaltung in Stuttgart bestätigt hat. Mit Schreiben vom 9. März 2023 hat die DUH die Landesbehörden nun mit einer zweiwöchigen Frist aufgefordert, die entsprechenden Akten auszuhändigen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert das Verhalten der Landesregierung:
„Nur aufgrund unserer hartnäckigen Klagen auf Saubere Luft und der dadurch bewirkten Diesel-Fahrverbote sowie weiterer Maßnahmen für mehr Bahn-, Bus- und Fahrradverkehr werden in Stuttgart seit dem Jahr 2022 und damit 12 Jahre zu spät endlich alle Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten. Bereits seit 2005 müssen wir auf dem Klageweg Maßnahmen für die Saubere Luft gegen den erbitterten Widerstand der Autokonzerne und der mit ihr verbundenen Landesregierung durchsetzen. Eine neue Qualität hat dabei die jahrelange Weigerung der Landesregierung, rechtskräftige Gerichtsurteile zu beachten. Damit lassen wir sie nicht länger davonkommen! Um herauszufinden, welche Kabinettsmitglieder einen Boykott von Recht und Gesetz gefordert und damit eine wirksame Ausgestaltung der Luftreinhalteplanung torpediert haben, sind wir vor Gericht gezogen und haben erneut Recht bekommen. Ministerpräsident Kretschmann muss jetzt unverzüglich sämtlichen Schriftverkehr und alle Aktenvermerke veröffentlichen, damit die Menschen in Stuttgart erfahren, welche Kabinettsmitglieder ihr Recht auf Saubere Luft mit Füßen getreten haben.“
Hintergrund:
Die Klage hatte die DUH im März 2020 eingereicht, nachdem das Land Baden-Württemberg ein Urteil zur Luftreinhalteplanung über knapp zwei Jahre hinweg nicht umgesetzt hatte. Zuvor hatten die zuständigen Landesbehörden einen Antrag der DUH auf Akteneinsicht abgelehnt. Zu dem Zeitpunkt existierte noch immer kein Luftreinhalteplan für Stuttgart, der die nötigen Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid vorsah.
Link:
Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart: https://l.duh.de/p230314a
PM: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)