Ab Mittwoch, 1. März 2023, können sich Interessierte für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewerben. Was dahintersteckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Anfang Februar startete bereits die Kampagne „The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“, die über das Berufsbild informieren und dafür begeistern soll.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Bereits zum dritten Mal rufen wir zur Bewerbung für die Landarztquote auf. Das Programm soll helfen, die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern und gleichzeitig wird dadurch jungen Menschen die Chance auf einen Medizinstudienplatz gegeben. In den nächsten Jahren brauchen wir mehr denn je gute und motivierte Ärztinnen und Ärzte in Bedarfsgebieten in Baden-Württemberg. Wer also Leidenschaft für Medizin und Menschen mitbringt und einen Beitrag für die medizinische Versorgung auf dem Land leisten möchte, kann sich ab 1. März 2023 für die Landarztquote bewerben.“
Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen auf der The Ländarzt-Internetseite hochladen und sich für einen der 75-Studienplätze qualifizieren. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch. Für die Vergabe der Studienplätze zählt das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich, ob beruflich oder ehrenamtlich, sind auch von Vorteil.
Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur Versorgung und Attraktivität Baden-Württembergs. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort nach der Landarztquote wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt, wie beispielsweise Betreuungspflichten.
Weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild finden Sie unter LÄNDARZT – Landarztquote Baden-Württemberg (landarztquote-bw.de).
PM Regierungspräsidium Stuttgart