Energiewende für alle: Deutsche Umwelthilfe fordert von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken

  • Drittes Bundesland fördert Energiewende zuhause: Seit Februar bis zu 500 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerke in Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
  • Steckersolargeräte – sogenannte Balkonkraftwerke – sind einfache und effektive Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv an der Energiewende zu beteiligen

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass mit Berlin – neben Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – seit Februar das dritte Bundesland Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro fördert. Damit möglichst viele Mieterinnen und Mieter von den Fördermitteln profitieren können, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module. In vielen Fällen verweigern Vermieterinnen und Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die zuständigen Minister müssen jetzt dringend Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Solarmodule für den Balkon sind einfach und gefahrlos zu betreiben. Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck müssen nun mit aller Kraft Hürden abbauen, die verhindern, dass Menschen die Energiewende zuhause selber machen können. Denn die beste Förderung nützt nichts, wenn die Module am Ende vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich mich als Erstunterzeichnerin an der im Bundestag eingereichten Online-Petition von Youtuber Dr. Andreas Schmitz und dem Verein BalkonSolar zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Steckersolargeräten beteiligt.“

Um die Genehmigung für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern, kann die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach Paragraph 551 BGB Absatz 1 aufgenommen werden. Für Eigentümerinnen in Wohneigentumsgemeinschaften geht dies analog durch die Aufnahme in Paragraph 20 WEG. Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.

Hintergrund:

Ende November hat die DUH mit breiter Unterstützung ihre neue Initiative für die Energiewende zuhause vorgestellt: Balkonkraftwerke sollen Mieterinnen und Mieter aktiv an der Energiewende beteiligen. Erklärtes Ziel ist es, die Markteintrittsbarrieren schnellstmöglich abzuschaffen. Denn bislang werden Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland zahlreiche Steine in den Weg gelegt. Und dass, obwohl der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Mitte 2022 als „überwiegendes öffentliches Interesse“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. In den nächsten Wochen und Monaten wird die DUH gemeinsam mit zahlreichen Verbündeten den nötigen politischen Druck aufbauen, um schnell die dringend notwendigen Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen. Die Energiewende braucht die Akzeptanz der breiten Bevölkerung. Die DUH macht den Ausbau der Erneuerbaren so zu einem Mitmachprojekt – insbesondere auch für Mieterinnen und Mieter, nicht wie bislang vor allem für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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