Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, den Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilpläne Wendlingen am Neckar, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld und Urbach fortzuschreiben und die Ausweisung der dortigen Umweltzonen sowie das damit verbundene Fahrverbot für Fahrzeuge ohne grüne Plakette aufzuheben.
In diesen Kommunen liegen die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten. Aus diesen Gründen ist die Aufrechterhaltung der Luftreinhalteplan-Teilpläne des für diese Kommunen nicht mehr erforderlich. Auf Grundlage eines Gutachtens des Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist nachgewiesen, dass es mit der Aufhebung dieser Umweltzonen zu keinen erneuten Grenzwertüberschreitungen kommen wird. Das Gutachten ist Teil des Planentwurfs und ist darin als Anlage enthalten.
Der Planentwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart enthält die Aufhebung der Umweltzonen in den Städten Wendlingen am Neckar und Schwäbisch Gmünd sowie in den Gemeinden Ilsfeld und Urbach zum Montag, 1. Mai 2023. Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden.
Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 6. Februar, bis einschließlich Montag, 6. März 2023, bei der Stadt Wendlingen am Neckar, der Stadt Schwäbisch Gmünd, der Gemeinde Ilsfeld, der Gemeinde Urbach und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt.
Im genannten Zeitraum kann der Plan während der regulären Öffnungszeiten hier persönlich eingesehen werden:
- Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar, Stadtbauamt im 2. OG des Rathauses
- Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd im Bürgerbüro des Rathauses (Erdgeschoss)
- Gemeinde Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, im Rathausfoyer an der Information
- Gemeinde Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach im Servicebüro, Zimmer 01 des Rathauses
- sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1
Außerdem kann der Planentwurf auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 > Referat 54.1 > Luftreinhaltepläne abgerufen werden.
Bis einschließlich Montag, 20. März 2023, kann gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zum Luftreinhalteplanentwurf schriftlich an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart oder per Email an
luftreinhaltung@rps.bwl.de Stellung genommen werden. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.
Bekanntmachungstext Auslegung Entwurf Aufhebung Umweltzonen
PM Regierungspräsidium Stuttgart