Der kommende Mittwoch, 1. Februar 2023, markiert einen wichtigen Tag für die Entwicklung der Windenergie in Deutschland: Mit dem Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes werden alle Bundesländer verpflichtet, in Summe zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie zu reservieren. Die Ausweisung muss laut Gesetz bis 2032 stattfinden. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentiert:
„Der entschiedene Windenergieausbau ist das Rückgrat der Energiewende. Aktuell sehen wir jedoch viel zu wenig neue Windenergieanlagen. Durch das Wind-an-Land-Gesetz müssen endlich alle Bundesländer ihren fairen Beitrag für mehr Windenergie in Deutschland leisten. Doch die gesetzliche Frist bis 2032 ist aus unserer Sicht viel zu spät. Die Ausweisung von Flächen ist nur der erste einer Reihe von Schritten, die bis zum Bau einer Anlage nötig sind. Die Bundesländer dürfen an dieser Stelle keine Zeit verlieren, denn die Klimakrise ist bereits in vollem Gange. Baden-Württemberg möchte seine Flächen bis 2025 ausweisen und zeigt damit, dass es schneller gehen kann. Diese Einstellung brauchen wir jetzt in allen Ländern: Wir appellieren daher an die Bundesländer, alle Kräfte zu bündeln und die vorgeschriebenen Flächen schon bis 2025 auszuweisen.“
Hintergrund:
Aktuell geplante zeitliche Umsetzung der Flächenausweisung der Bundesländer, soweit bisher veröffentlicht:
- Frühere Ausweisung als im Gesetz vorgesehen: Sachsen (Ausweisung in einem Schritt bis 2027), Niedersachsen (Ausweisung in einem Schritt bis 2026) und Baden-Württemberg (Ausweisung in einem Schritt bis 2025).
- Orientierung an der späten Forderung des Bundes: Brandenburg und Thüringen (Ausweisung in zwei Schritten bis 2027/32)
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)