Am Dienstag (24. Januar) hat das Landeskabinett der Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung fällt ab dem 31. Januar die Maskenpflicht unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr.
„In den letzten drei Jahren haben die allermeisten Fahrgäste die Maskenpflicht zum Schutz von anderen und sich selbst geduldig akzeptiert und umgesetzt. Dafür möchte ich mich bedanken“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Mein besonderer Dank gilt aber den Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern in den Zügen. Denn bei der Akzeptanz und Durchsetzung der Maskenpflicht gab es leider auch unfreundliche Situationen bis hin zu Übergriffen. Außerdem mussten die Beschäftigten die Masken den ganzen Tag tragen. Sie haben hier einiges aushalten müssen. Doch ihr unermüdlicher Einsatz war bei der Eindämmung des Coronavirus sehr wichtig.“
Trotz Ende der Maskenpflicht – sich und andere schützen
Mit dem Ende der Maskenpflicht appelliert Minister Hermann an die Eigenverantwortung der Menschen: „Wer freiwillig sich und andere schützen möchte, kann weiterhin Maske tragen.“ Mund-Nasen-Bedeckungen helfen nicht nur beim Schutz vor dem Coronavirus, sondern sie wehren auch Erkältungs- oder Grippe-Viren ab. „Wenn Sie sich krank oder erkältet fühlen, tragen Sie weiterhin Maske oder bleiben Sie am besten zu Hause.“
Mit der neuen Corona-Verordnung wird die Maskenpflicht außerdem in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg