Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 haben die Regierungspräsidien bis zum Jahresende 2022 die Bearbeitung von Entschädigungen für Verdienstausfälle durch Corona-Quarantänen übernommen. Landesweit sind in dieser Zeit insgesamt 381.860 Anträge eingegangen.
„Mit der vorübergehenden Bearbeitung dieser Entschädigungsanträge haben wir in der besonders kritischen Phase der Corona-Pandemie die Gesundheitsämter entlastet. Durch unsere Unterstützung war es den Gesundheitsämtern möglich, andere wichtige infektionsschutzrechtliche Aufgaben zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen“, erklärte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Bis zum Ende des Jahres 2022 sind beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) insgesamt 138.710 Entschädigungsanträge eingegangen. Den Großteil dieser Anträge konnte das RPS bereits abschließend bearbeiten und insgesamt mehr als 105 Millionen Euro an die Antragstellenden auszahlen. „Ich freue mich sehr, dass wir es – trotz der großen organisatorischen und logistischen Herausforderungen – geschafft haben, mit dem gelungenen Aufbau der Task Force einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entschädigung während der Corona-Pandemie zu leisten. Allen derzeit noch aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden gilt mein besonderer Dank“, so die Regierungspräsidentin.
Die erfolgreiche Abarbeitung der Anträge wurde nur durch den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitenden aus allen Abteilungen des Hauses unter Zurückstellung anderer Aufgaben erreicht.
Die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Bearbeitung von Entschädigungen für Verdienstausfälle durch Corona-Quarantänen endete am 31. Dezember 2022. Von diesem Jahr an übernimmt das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg.
Die Präsidentin der Abteilung Landesversorgungsamt und Gesundheit am RPS, Dr. Claudia Stöckle, betonte: „Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die beim Regierungspräsidium Stuttgart bis 31. Dezember 2022 eingegangenen Anträge zügig abzuarbeiten, um die finanziellen Belastungen der Antragstellenden durch pandemiebedingte Infektionsschutzmaßnahmen abzumildern und dadurch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken.“
PM Regierungspräsidium Stuttgart