Der Verwaltungsgerichtshof Baden–Württemberg (VGH) hat die Berufung der klagenden Umlandkommunen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Juli 2021 zurückgewiesen.
Damit hat der Feststellungsbescheid des Kultusministeriums aus dem Jahr 2019 nach wie vor Bestand und verpflichtet die Umlandkommunen zur Verhandlung über die finanzielle Unterstützung an der Generalsanierung der Daniel–Straub–Realschule.
Die Stadt hofft nun auf ein Einlenken der Umlandgemeinden. Die von den Umlandgemeinden geäußerten Bedenken, ob es für die Beteiligung an einer Generalsanierung eine rechtliche Grundlage gebe, dürften damit ausgeräumt sein. Das Urteil hat auch eine Wirkung über den konkreten Fall hinaus, denn viele Kommunen in Baden–Württemberg führen ähnliche Diskussionen bei anstehenden Schulsanierungen und großen Schülerzahlen aus dem Umland, die diese Schulen besuchen.
Hintergrund
Da sich die Umlandkommunen, die Schüler*innen an die Daniel–Straub–Realschule entsenden (Amstetten, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Gingen an der Fils, Kuchen, Lonsee), nicht freiwillig an den Kosten der Generalsanierung der Daniel–Straub–Realschule beteiligen wollten, stellte die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige bereits im Jahr 2013 einen Antrag beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden–Württemberg, woraufhin das Ministerium entschied, dass sich die Umlandkommunen an den Kosten beteiligen müssen. Diese Entscheidung wurde vom Kultusministerium auch in seinem zweiten Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2019 aufrechterhalten. Im Jahr 2021 hat außerdem das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits die Klage der Umlandkommunen im Verfahren um eine finanzielle Beteiligung an der Generalsanierung der Daniel–Straub–Realschule abgewiesen.
PM Stadt Geislingen an der Steige