IHKs: Personal- und Sachausstattung an Berufsschulen sichern – Land muss bei Integration von Flüchtlingen unterstützen

Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Baden-Württemberg unterstützen die Forderungen des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg e. V. (BLV) zur Verbesserung der Personal- und Sachausstattung der Berufsschulen. Nur so könne den rund 120.000 Auszubildenden in Industrie-, Handel- und Dienstleistungsunternehmen im Land ein fachlich und pädagogisch hochwertiger Unterricht geboten werden. Auch könne der durch den Zustrom von Flüchtlingen an die beruflichen Schulen entstandene Mehrbedarf an Lehrern, Räumen und Verwaltungsaufwand nicht ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch das Land bewältigt werden. Vor allem beim Deutschunterricht müssten die Berufsschulen mehr Unterstützung von Seiten des Landes erhalten, fordern die Kammern.

Der Unterrichtausfall an den beruflichen Schulen ist jetzt schon häufig zu hoch“, sagt Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart und Federführer Ausbildung der zwölf IHKs in Baden-Württemberg. Der Zustrom an Flüchtlingen erfordere laut BLV deutlich mehr Vorbereitungsklassen als ursprünglich geplant, was ohne die Aufstockung personeller Ressourcen nicht zu bewältigen sei. „Das Land muss hier rasch nachbessern“, fordert Richter.

Die IHKs kritisieren auch, dass die Einstellungstermine für Lehrkräfte grundsätzlich zu spät lägen. Um beispielsweise Direkteinsteiger und Spezialisten für den Schuldienst gewinnen zu können, müssten die Bewerbungsverfahren wegen den Kündigungsfristen vielfach schon im November eines Schuljahres stattfinden. Ein weiteres Hindernis für die Nachwuchsgewinnung sei der Besoldungsabschlag in Höhe von acht Prozent im Eingangsamt (A13) über eine Dauer von drei Jahren. Die Kammern befürworten daher die Forderungen des BLV nach Wegfall der Kürzung der Eingangsbesoldung, Vorverlegung des Einstellungstermins auf den Schuljahresbeginn (1. August) sowie Ausweitung des Anteils der an den jeweiligen Berufsschulen ausgeschriebenen Stellen auf 70 bis 80 Prozent der zu besetzenden Stellen.

Die Forderung des BLV nach einer ausbildungs- und wohnortnahen Beschulung von Auszubildenden unterstützen die IHKs voll. „Die Entfernungskilometer sind für Betriebe und Azubis ein Thema. Wenn die Berufsschule schwierig zu erreichen ist, überlegt sich so mancher Betrieb und Auszubildender, ob er die richtige Wahl getroffen hat“, so Richter. Und weiter: „Sollte es unvermeidbar werden, Klassen überregional einzurichten, so muss das Land einen größeren Anteil an den Kosten für die notendige auswärtige Unterbringung übernehmen. Mit 6 Euro am Tag kommt man nicht weit.“

PM

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