Minister Peter Hauk MdL: „Erfolg! Schwarzbrachen sind praktisch vom Tisch

„Das Jahr 2022 ist bereits weit fortgeschritten. Die erneute Einreichung des Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei der EU-Kommission muss daher sobald wie möglich erfolgen, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit bekommen und die Anbauplanung für das Jahr 2023 vornehmen können“, sagte Peter Hauk MdL, Sprecher der CDU-geführten Länder in der Agrarministerkonferenz (AMK) und Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Mittwoch (06. Juli) in Stuttgart, im Nachgang zur Bund-Länderrunde der Agrarministerien von Bund und Ländern.

Bund und Länder begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, mit dem deutschen GAP-Strategieplan weitere Schritte auf dem Weg zu einem nachhaltigeren und widerstandsfähigen Land- und Ernährungswirtschaft zu gehen. Hierfür hat das Gremium der Amtschefkonferenz dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die nun anstehende Verhandlung mit der EU-Kommission ein Bündel an Maßnahmen übergeben.

„Darin enthalten ist ein zentrales Anliegen von Baden-Württemberg, den Landwirtinnen und Landwirten ab 2023 die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen, wie es die Europäische Kommission vorschlägt und wie es in der aktuellen Förderperiode bei Stilllegungen auch bereits üblich ist“, betonte Hauk. Eine aktive Begrünung sei aus pflanzenbaulicher Sicht notwendig, um einen höheren Aufwand von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden, wenn Felder zum Beispiel zur Erzeugung von Nutzpflanzen reaktiviert werden.

Keine Mehrheit bekam eine Aussetzung der Bracheverpflichtung von vier Prozent in der Konditionalität für das Jahr 2023. Dieser Vorschlag scheitere vor allem an den Grünen Agrarministern. Damit wurde eine Chance vertan, um in der aktuellen Situation alle Potentiale der Ernährungssicherung zu nutzen. Baden-Württemberg und andere Länder haben dazu eine Protokollerklärung abgegeben.

Ein Erfolg wiederum sei, dass die Prämie für die freiwilligen einjährigen Ökoregelungen ‚vielfältige Kulturen im Ackerbau‘, einschließlich der Verpflichtung zum Anbau von Leguminosen erhöht werden sollen, hier muss der Bund jetzt liefern.

„Jetzt ist das BMEL am Zug, die von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse zur Anpassung des GAP-Strategieplans Deutschlands bei der EU-Kommission durchzusetzen“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:
Die eintägige Amtschefkonferenz (ACK) der Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre von Bund und Ländern dient der Vorbereitung der Beschlüsse für die jeweilige Agrarministerkonferenz (AMK).

Der GAP-Strategieplan enthält die Regelungen zur Umsetzung der EU-Förderprogramme in Deutschland und die wichtigsten Förderprogramme der Länder im Bereich der Landwirtschaft.

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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