Jahresbericht 2021 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart veröffentlicht – Folgen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar

Der beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) angesiedelte Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (LSB) hat seinen Jahresbericht für 2021 vorgelegt. Zu den Hauptaufgaben des LSB gehören die Annahme und Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden über den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart ebenso wie die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden.

„Lärmschutz ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt in vielen Bereichen des Alltags – auch im Flugverkehr“, erklärte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Der Lärmschutzbeauftragte des Stuttgarter Flughafens ist hier, neben vielfältigen weiteren Aufgaben, auch erster Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region für potenzielle Fluglärmbeschwerden. Dabei wird jedes einzelne Anliegen individuell geprüft. Unser Ziel ist es, die damit einhergehenden Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.“

Die Zahl der Gesamtflugbewegungen am Flughafen Stuttgart stieg im Jahr 2021 leicht auf 63.775 (60.302 im Jahr 2020). Die Zahl der beförderten Passagiere am Stuttgarter Flughafen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent auf 3,582 Millionen.

2021 stieg die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden im Vergleich zum Jahr 2020 um 105 Prozent auf 488 (2020: 238). Anzumerken ist hierbei jedoch, dass sich die Beschwerdezahlen weit unter dem Niveau der Vor-Corona-Zeit befinden. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden 857 Beschwerden vorgebracht. Die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden wurde im Berichtsjahr 2021 von 151 Personen vorgetragen.

Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführern, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen. So gab es im Jahr 2021 zwei sogenannte Vielfachbeschwerdeführer, die 37 Prozent aller Beschwerden vortrugen (2020: drei Vielfachbeschwerdeführer, 20 Prozent). Diese Beschwerden werden, wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, bei der Gesamtzahl der Beschwerden erfasst. Sie werden jedoch in der räumlichen Zuordnung der Beschwerden herausgerechnet, um ein unverzerrtes Bild der räumlichen Verteilung der Beschwerden zu erhalten und wiedergeben zu können. Damit kann die Betroffenheit durch Lärm klarer und objektiver analysiert werden. In der Beschwerdestatistik 2021 wurden somit 307 Fälle von 149 Beschwerdeführen bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdegrund näher betrachtet. Hauptbeschwerdegründe waren Nachtflugbetrieb, Fluglärm allgemein und vermeintliche Streckenabweichungen.

Im Berichtsjahr 2021 gab es 97 (2020: 76) Beschwerden über Nachtflüge. Viele Beschwerdeführer gehen davon aus, dass am Flughafen Stuttgart ein völliges Nacht-flugverbot besteht. Allerdings besteht am Flughafen Stuttgart nur eine Nachtflugbeschränkung. Danach dürfen insbesondere Verkehrsflugzeuge ab 23:00 Uhr nicht mehr starten und ab 23:30 Uhr nicht mehr regulär landen, wobei verspätete Landungen bis 24:00 Uhr zulässig sind, sofern die planmäßige Ankunftszeit vor 23:30 Uhr liegt. Nachtluftpostflüge dürfen ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden. Weiter darf der Flughafen als Not- und Ausweichflughafen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen benutzt werden. Auch Flüge von Polizei und Katastrophenschutz oder Flüge, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, sind erlaubt. Die Deutsche Flugsicherung GmbH darf Vermessungsflüge durchführen. Zudem kann das RPS in detailliert zu begründenden Einzelfällen Ausnahmen von der Nachtflugbeschränkung zulassen, wenn dies im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs oder zur Vermeidung von Störungen des Luftverkehrs erforderlich erscheint.

Derartige Ausnahmen wurden vom RPS lediglich in 18 Einzelfällen gewährt (2020: 12).

Auch werden alle Nachtflüge durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft.

Den ausführlichen Bericht 2021 und weitere Informationen zum Thema Fluglärm können Sie auf der Internetseite des RPS beziehungsweise dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufen (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/laermschutzbeauftragter).

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Stefan Köhler, ist für Bürgerinnen und Bürger erreichbar unter der Telefonnummer 0711/722 49349 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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