Beinahe pünktlich zum ersten Geburtstag der grün-schwarzen Landesregierung ist die ÖPNV-Strategie als konkrete Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten ÖPNV-Offensive unter Dach und Fach. Am Dienstag (10. Mai 2022) hat das Kabinett nach Abschluss der Anhörung grünes Licht für die strategisch-konzeptionelle Grundlage zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs bis 2030 gegeben.
„Damit hat die Landesregierung das aus Gründen des Klimaschutzes so wichtige Ziel, die ÖPNV-Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln, fest verankert und den Weg skizziert, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Jetzt geht es an die Umsetzung“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Die ÖPNV-Strategie sei unter umfangreicher Beteiligung erarbeitet worden. Ein großer Dank gebühre insbesondere den Stadt- und Landkreisen als ÖPNV-Aufgabenträger sowie den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Fahrgastverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft für deren Engagement. „Besonders erfreulich ist der breite Konsens über das Ziel und die Maßnahmen, denn die Verdopplung der Fahrgastzahlen werden wir nur als gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten erreichen können“, erklärte Kretschmann.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Der Beschluss der ÖPNV-Strategie ist von zentraler Bedeutung für die Verkehrswende im Land. Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, ist wahrscheinlich sogar eine noch deutlichere Steigerung nötig. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Netto-Null-Emissionen im Sinne des 1,5-Grad-Ziels bis spätestens 2040 erreicht sein sollen. Deswegen müssen wir jetzt konsequent und gemeinsam die Maßnahmen der ÖPNV-Strategie umsetzen.“
Fünf Schwerpunktthemen als zentrale Ziele
Der ÖPNV soll ausgebaut und zuverlässiger werden. Vorgesehen ist auch, eine neue Mobilitätskultur zu entwickeln. Die Tarife sollen einfach, verständlich und fair sein. Insbesondere Busverkehre sollen durch Vorrangschaltung an Ampeln und eigene Spuren beschleunigt werden. Die Schwerpunktthemen sollen den jeweils zuständigen Akteuren – also Land, Aufgabenträgern, Kommunen, Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen sowie weiteren Akteuren vor Ort – die Priorisierung der jeweils erforderlichen Maßnahmenbündel erleichtern.
In zehn zentralen Handlungsfeldern umfasst die Strategie konkrete Teilziele und mehr als 130 Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Die zehn Handlungsfelder umfassen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb, Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen, Monitoring und Evaluation. Sie benennt zudem die zuständigen Akteure sowie die Zieljahre, bis wann die Maßnahmen umgesetzt sein sollen.
Bund muss seinen Anteil an auskömmlicher Finanzierung des ÖPNV langfristig sicherstellen
Unstrittig sei, dass der ambitionierte Ausbau des öffentlichen Verkehrs eine grundlegend verbesserte finanzielle Ausstattung erfordere, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Daher habe sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich mit zusätzlichen Landesmitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive zu beteiligen. Er sehe jedoch neben dem Land und den Stadt- und Landkreisen als ÖPNV-Aufgabenträger auch den Bund in der Pflicht. „Ich begrüße sehr, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Verbesserung von Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV sowie eine deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs verständigt hat. Jetzt müssen allerdings Taten folgen.“
Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte, dass sich das Land daher seit geraumer Zeit gegenüber dem Bund für eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetze. So unterstütze das Land die Forderung der Verkehrsministerkonferenz gegenüber dem Bund, die Regionalisierungsmittel zur Erreichung der Klimaziele um zusätzlich mindestens 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu erhöhen.
Zusätzlicher Beitrag der kommunalen Aufgabenträger erforderlich
„Ergänzend wird ein zusätzlicher Beitrag der kommunalen Aufgabenträger für die Finanzierung der ÖPNV-Offensive notwendig sein. Auch ist in der ÖPNV-Strategie verankert, dass das Land den Kommunen die Einführung des Mobilitätspasses als neues Finanzierungsinstrument landesgesetzlich ermöglichen wird. Damit sollen die Kommunen zusätzliche Einnahmen für den Ausbau des Nahverkehrs oder für Tarifmaßnahmen generieren können,“ so Minister Hermann. Für die Mobilitätsgarantie im ÖPNV werden aktuell die Kosten, die Mindestbedienstandards und die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und ausgewählten Modellkommunen ermittelt und diskutiert. Details sollen im Sommer 2022 vorliegen.
Weitere Informationen zur ÖPNV-Strategie 2030 finden Sie hier.
Anlagen:
Anlage 1 zu 52 PM MP ÖPNV-Strategie 2030_Schwerpunktthemen
Anlage 2 zu 52 PM MP ÖPNV-Strategie 2030_Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess
PM Staatsministerium Baden-Württemberg