Die Jahresbilanz der Lebensmittelüberwachung 2021 zu Gentechnik-Untersuchungen in Lebensmitteln zeigt, dass weiterhin sehr wenig gentechnisch veränderte Bestandteile in den Lebensmitteln im Land zu finden sind.
„Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat auch im Jahr 2021 wieder viele Lebensmittel verschiedenster Herkünfte beprobt und auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Im Ergebnis gilt für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die gute Nachricht der Vorjahre. Auch im Jahr 2021 gab es nur sehr wenige Gentechnik-Funde in unseren Lebensmitteln“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg zu gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln im Jahr 2021.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat im Jahr 2021 insgesamt 572 Lebensmittelproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Die Lebensmittel wurden auf allen Stufen der Herstellung und des Handels beprobt und umfassen die ganze Bandbreite des Lebensmittelangebots. In insgesamt 28 Proben (4,9 Prozent) hat das Labor gentechnisch veränderte Bestandteile gefunden. Der Anteil positiver Proben bleibt damit auf dem Niveau des Vorjahres. „Die einzelnen Positivbefunde und die Befunde im Spurenbereich zeigen, dass unsere Stichprobenuntersuchungen auch weiterhin notwendig sind, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung zu überprüfen. In Baden-Württemberg werden wir daher auch künftig Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersuchen“, betonte Minister Hauk.
Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Land
In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Im globalisierten Weltmarkt ist jedoch nicht auszuschließen, dass importierte Lebensmittel gentechnisch veränderte Anteile enthalten. Damit keine unzulässige Gentechnik in Lebensmitteln baden-württembergischer Verbraucherinnen und Verbraucher landet, wird dies regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsbehörden stichprobenartig und risikoorientiert überprüft.
„Wer Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) kauft, bekommt hochwertige und zudem gentechnikfreie Produkte mit gesicherter Herkunft. Seit 2019 ist der Standard ,Ohne Gentechnik‘ verpflichtender Bestandteil für alle mit dem QZBW ausgezeichneten Produkte“, empfahl Minister Hauk.
Europäisches Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung
Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein europäisches Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung erfolgreich durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener, gentechnisch veränderter Organismen in einem Lebensmittel oder einer Zutat über 0,9 Prozent, muss dies gekennzeichnet werden. Bei einem Anteil bis zu 0,9 Prozent kann die Kennzeichnung entfallen, wenn die Ursache für diesen Anteil zufällig oder technisch unvermeidbar war.
Nicht zugelassene gentechnische Veränderungen waren 2021 in zwei Proben nachweisbar: in Nudeln auf Reis-Basis und bei grüner Papaya (Gemüsepapaya) aus dem Asia-Handel. Die höchsten Einzelgehalte von zugelassenem gentechnisch verändertem Soja ergaben sich bei einem Sojaproteinkonzentrat mit 0,36 Prozent und bei einem Tofu-Erzeugnis mit 0,21 Prozent. Bei den weiteren positiven Proben handelte es sich um Nachweise zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 Prozent, insbesondere bei Soja. Spuren unter 0,1 Prozent an zugelassenem gentechnisch verändertem Mais waren in einer Probe Popcorn-Mais und einer Probe Maischips nachweisbar. Bei allen weiteren Lebensmitteln auf Maisbasis wurde kein gentechnisch veränderter Mais angetroffen. Überschreitungen des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 Prozent für zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzen wurden wie in den Vorjahren auch in diesem Jahr nicht festgestellt. Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gentechnisch verändertes Soja nachweisbar; allerdings nur in sehr geringen Spuren, so dass auch dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.
Standard „Ohne Gentechnik“
Lebensmittel der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ dürfen weder selbst genetisch veränderte Organismen (GVO) sein, noch diese enthalten oder daraus hergestellt werden. Bei der Herstellung dürfen außerdem keine durch GVO produzierten Komponenten verwendet worden sein. Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier sowie Lebensmittel, die tierische Produkte enthalten, dürfen die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nur dann tragen, wenn auch die Tiere selbst innerhalb enger Fristen nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.