Das Land unterstützt die Privatschulen finanziell, damit auch diese ihren Lehrkräften eine Corona-Prämie zahlen können. Denn es ist wichtig, dass Lehrer an Privatschulen in diesen herausfordernden Zeiten die gleiche Wertschätzung erfahren wie diejenigen, die beim Land angestellt sind.
Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, die auch beim Land Baden-Württemberg angestellt sind, erhalten in diesem Jahr eine Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Lehrkräfte, die an Privatschulen tätig sind, sind davon ausgenommen, da sie nicht vom Land beschäftigt werden, sondern von den Privatschulträgern. Die Zahlung einer Prämie obliegt deshalb den jeweiligen Trägern als Arbeitgeber. Damit auch die Privatschulen den Lehrkräften eine Prämie zahlen können, unterstützt das Land die Privatschulen dabei finanziell.
„Nicht nur an den öffentlichen Schulen im Land, auch an den etwa 470 Privatschulen im Land wurde und wird in der Pandemie tolle Arbeit geleistet. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass auch diese Lehrerinnen und Lehrer von einer Corona-Prämie profitieren können“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Ministerkollege, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, ergänzt: „Uns ist wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen in diesen herausfordernden Zeiten die gleiche Wertschätzung erfahren wie diejenigen, die beim Land angestellt sind. Gerne unterstützen wir die Privatschulen dabei, dass sie das Engagement der Lehrkräfte honorieren können.“
Spitzabgerechnete und kopfsatzabgerechnete Privatschulen
Bei den Privatschulträgern gibt es Schulen, die spitz abgerechnet werden und solche, die einen sogenannten Kopfsatz erhalten. Privatschulen, die spitz abgerechnet werden, erhalten die tatsächlichen Ausgaben erstattet. Sie können den Lehrerinnen und Lehrern eine Corona-Prämie ausbezahlen, die das Land dann auch entsprechend als Kosten für das Lehrpersonal erstattet. Privatschulen, die mit Kopfsätzen bezuschusst werden, erhalten einen Betrag von 80 Prozent der Kosten, die für einen Schüler bzw. eine Schülerin im öffentlichen Schulsystem anfallen. Damit die Privatschulen ihren Lehrkräften auch eine Prämie zahlen können, haben sich das Finanzministerium und das Kultusministerium darauf geeinigt, dass die Prämie, die das Land Lehrerinnen und Lehrern an den öffentlichen Schulen im Jahr 2022 zahlt, einmalig in die Berechnung der Kosten für die Schülerinnen und Schüler einfließt.
Damit können die kopfsatzbezuschussten Privatschulen ihren Lehrerinnen und Lehrern auch eine Corona-Prämie zahlen und erhalten vom Land einen einmalig erhöhten Zuschussbetrag ausbezahlt, den sie nach Umsetzung des sogenannten Landtagsberichts Anfang des Jahres 2023, also nachträglich erhalten. Die weiteren Details zur Abwicklung werden Finanz- und Kultusministerium gemeinsam besprechen und die Träger der Privatschulen darüber informieren.
Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro erhalten die Lehrerinnen und Lehrer im öffentlichen Schuldienst spätestens mit den Bezügen für den Monat März.