BUND erleichtert über endgültiges Aus für 1000-Kühe-Stall Hahnennest

Der BUND Baden-Württemberg ist erleichtert, dass in Ostrach kein Megastall gebaut wird. Der Umweltverband hatte negative Auswirkungen für das Grundwasser und die Artenvielfalt befürchtet.
Ravensburg/Stuttgart. Die Betreiber des Milchparks Hahnennest haben sich von ihrem Projekt des 1000-Kühestalls verabschiedet. Der BUND ist darüber sehr erleichtert, denn der Stall in Ostrach wäre in seiner geplanten Dimension eine Bedrohung für Natur und Umwelt gewesen. „Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet schon jetzt sehr hoch“, beschreibt Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND Bodensee-Oberschwaben. „Durch den landwirtschaftlichen Industriebetrieb mit den großen Mengen an Gülle und Abwässern wären möglicherweise das Grundwasser und die nahen Schutzgebiete mit ihrer Artenvielfalt gefährdet worden.“

Aus diesem Grund hatte der Umweltverband 2019 Widerspruch gegen den Bau eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte im Februar 2021 die Bedenken bestätigt und kritisiert, dass das zuständige Landratsamt die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und ihre Artenvielfalt nicht ausreichend geprüft hatte, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt war. Die Überwachung des Grundwassers allein kann einer Gefährdung des Grundwassers nicht wirksam entgegenwirken. In Folge mussten die Landwirte den Bau ruhen lassen.

„Signal, dass Umwelt- und Naturschutz ausreichend berücksichtigt werden müssen“
Der BUND hatte nicht damit gerechnet, dass die Betreiber die Planungen komplett aufgeben, sondern dass sie das Projekt überarbeiten und verkleinern. „Wir sehen in dem Fall ein Signal, dass Umwelt- und Naturschutz bei Bauvorhaben ausreichend berücksichtigt werden müssen. Das gilt auch für den Fall Kobeleshof in Ellwangen“, betont Sylvia Pilarsky Grosch, die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Wenn die Behörden die Vorprüfungen nicht sorgfältig machen, ist am Ende niemandem geholfen. Wir hätten uns gewünscht, dass Planer*innen, Genehmigungsbehörden und der Petitionsausschuss unsere Bedenken und Hinweise auf die rechtswidrige Planung viel früher ernst genommen und eine Umplanung gefordert hätten – mit einem deutlich kleineren Stall sowie Maßnahmen zum besseren Schutz des Grundwassers und der Artenvielfalt.“

Hintergrund:
Die bürgerlich-rechtliche von vier Landwirten verfasste Gesellschaft betreibt in unmittelbarer Nähe zum Kuhstall eine Biogasanlage, in der sie die Rindergülle und den Rindermist des Stalles ursprünglich vergären wollte. Dazu beantragte sie eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Das Landratsamt hielt damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für notwendig. Im Februar 2019 erteilte es den Betreibern eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dagegen erhob der BUND im April 2019 Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab – zu Unrecht, wie das VGH im Februar 2021 urteilte. Da der Landkreis auch Monate später noch nicht über den Widerspruch entschieden hatte, reichte der BUND im November 2021 eine Untätigkeitsklage ein.

 

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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