Zum Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld erklären Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales, und Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer*innenrechte:
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern bringen wir den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 auf den Weg. Damit vermeiden wir betriebsbedingte Kündigungen und geben den Beschäftigten Planungssicherheit in der Corona-Krise.
Wir haben uns explizit dafür eingesetzt, dass die Rahmenfrist und die maximale Anspruchszeit verlängert werden. Die Verlängerung des erleichterten Zuganges ist zwar kostenintensiv und wird die Spielräume in anderen Politikbereichen schmälern. Angesichts der derzeitigen Situation gibt es dazu aber keine Alternative.
Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022 – verlängert. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen. Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Denn gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen ist es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds langfristig über die Runden zu kommen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Die Formulierungshilfe für den Gesetzesentwurf ist heute durch das Kabinett gegangen. Im Deutschen Bundestag setzen wir uns für ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ein.
PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag