Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen, will die Landesregierung die soziale Wohnraumförderung weiter ausbauen und effektiver gestalten. „Die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit und die Landeswohnraumförderung ist das zentrale Werkzeug des Landes dafür. Unser vorrangiges Ziel ist, den Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen im Land zu stoppen und zu einem nachhaltigen Anstieg zu kommen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung am Dienstag (25. Januar 2022). „Die von uns angestrebte Trendwende rückt deutlich näher.“
Das Kabinett stimmte der Konzeption für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Förderprogramms Wohnungsbau BW für das Jahr 2022 zu. Unter anderem soll bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus der Festbetrag berücksichtigungsfähiger Baukosten pro Quadratmeter von 3.500 auf 4.000 Euro angehoben und auch die Unterstützung für jene erhöht werden, die zur Begründung einer neuen Sozialbindung für eine bereits bestehende Mietwohnung bereit sind.
„Damit tragen wir sowohl dem Anstieg der Baukosten als auch der Mieten Rechnung“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi. „Unser Angebot muss attraktiv bleiben, sonst wird es nicht mehr nachgefragt.“
Wie Razavi weiter erläuterte, soll auch die mögliche Dauer der Sozialbindung auf bis zu 40 Jahre erhöht und eine längere Bindung durch eine erhöhte Förderung belohnt werden. Mit neuen Angeboten soll das Programm zudem weiter ausgebaut werden.
Um den Bau neuer Sozialwohnungen klimafreundlicher zu gestalten, ist zudem die Einführung einer Nachhaltigkeitszertifizierung geplant. „Wir wollen erreichen, dass der Klimaschutz bereits bei den Bauplanungen mitgedacht wird“, so Kretschmann. Das neue Förderprogramm wird jetzt dem Landtag zur Beratung im zuständigen Ausschuss zugeleitet und soll Anfang Mai in Kraft treten.
Razavi zog eine positive Bilanz des Förderjahres 2021: Es wurden Förderanträge für den Bau von rund 2.600 neuen Sozialwohnungen eingereicht, hinzu kamen Anträge für die Förderung der Begründung von Sozialbindungen an 411 bereits bestehenden Mietwohnungen. „Damit konnten wir das hohe Niveau des Vorjahres halten“, so Razavi. „Wenn weiterhin jedes Jahr bei der L-Bank Förderanträge zur Schaffung von insgesamt rund 3.000 zusätzlichen Sozialmietwohnungen eingehen, besteht die Aussicht, dass wir in den kommenden Jahren erstmals seit langem wieder einen Anstieg der Zahl der Sozialwohnungen erwarten können“, erläuterte sie. „Dafür müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen, damit die Wohnungswirtschaft diese Wohnungen auch zügig bauen kann.“ In der Regel vergehen zwischen Antragsstellung und Fertigstellung der Wohnungen mehrere Jahre.
Nach der aktuellen Erhebung des Bestands in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab es in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2020 rund 54.000 landesseitig geförderte Sozialwohnungen. Ende des Jahres 2014 waren es noch 63.197. Nach den Meldungen der Gemeinden enden in den kommenden neun Jahren pro Jahr im Schnitt die Sozialbindungen von 1.205 geförderten Wohnungen. Allein im Jahr 2022 werden es rund 1.400 sein.
Zugleich aber trägt die Aufstockung der Fördermittel zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode inzwischen immer größere Früchte: Vergangenes Jahr konnten im Land insgesamt rund 2.000 neue Sozialwohnungen geschaffen werden. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, kommen wir bereits 2022 unterm Strich in einen positiven Bereich“, so Razavi. „Für eine nachhaltige Trendwende muss die Förderung auch in den nächsten Jahren auf hohem Niveau fortgesetzt werden“, erklärte sie. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ergänzte: „Gerade in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise ist es unsere gemeinsame Verantwortung, dass ausreichend günstiger, sozial geförderter Wohnraum entsteht.“
Vergangenes Jahr hatte das Wohnraumförderprogramm des Landes ein Volumen von rund 250 Millionen Euro. In diesem Jahr stehen – auch dank erhöhter Finanzhilfen des Bundes – insgesamt rund 377 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Landtag rund 50 Millionen Euro für eine neue, eigenständige Förderlinie unter der Überschrift „Neues Wohnen“ bereitgestellt. „Mit dieser neuen Förderlinie wollen wir neue Formen des Zusammenlebens unterstützen, die von der klassischen Wohnraumförderung nicht gefördert werden können“, erläuterte Razavi. Das Konzept werde gerade in ihrem Haus erarbeitet.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg