„Es besteht im Deutschen Bundestag weitgehend Konsens darüber, dass wir in Deutschland schneller planen, genehmigen und bauen müssen, damit Infrastrukturmaßnahmen zeitlich schneller realisiert werden. Hierzu bedarf es vor allem kürzerer Verfahren und kürzerer Verwaltungsprozesse. Es ist ein gutes Signal, dass sich die neue Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung schnelleren Zukunftsinvestitionen widmet.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, dem Investitionsbeschleunigungsgesetz sowie dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Grundlagen für schnellere Planungs- und Bauzeiten bei Verkehrsinfrastrukturprojekten geschaffen. Wo immer möglich, werden künftig Verfahren gestrafft, gekürzt oder ganz abgeschafft.
Klar ist aber auch, dass wir weitere Maßnahmen benötigen. Ohne gut ausgebaute Infrastruktur gibt es kein Wachstum. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und darum, international nicht abgehängt zu werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Verbandsklagerechtes einzusetzen. Deutschland leistet sich eine Übererfüllung des Unionsrechtes. Das können wir uns nicht länger leisten. Die Einspruchsmöglichkeiten im Besonderen gegen Großprojekte sollten sich auf den Kreis der unmittelbar betroffenen Menschen konzentrieren. Wir müssen die Vorteile der Digitalisierung auch in den Planverfahren nutzen und brauchen eine gesetzliche Stichtagsregelung für große Vorhaben, um Verzögerungen bei Projekten zu verhindern. Schließlich sollte die Bundesregierung prüfen, inwieweit Projekte von herausragender Bedeutung in einem Schnellspurverfahren realisiert werden können.“
PM Felix Schreiner, Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Bundestagsfraktion